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Sehr geehrter Herr Do,

das Thema Bitcoins ist in aller Munde. Die digitale Währung ist als Geldanlage beliebt und als Zahlungsmittel keine große Rarität mehr. Auch Sie werden ggf. Mandanten kennen, die Umsätze in Bitcoin machen bzw. Zahlung mit Bitcoins ermöglichen. Das BMF hat jetzt Hinweise für die Praxis zu offenen Fragen - v.a. bei der Umsatzsteuer - veröffentlicht. Die Bedeutung virtueller Währungen wird voraussichtlich weiter wachsen. In unserem Newsletter können Sie sich über die aktuellen Regeln informieren!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  BMF klärt steuerliche Regeln für Bitcoin und andere virtuelle Währungen  
 
 

Welche steuerlichen Regeln gelten für Umsätze in Bitcoin und anderen virtuellen Währungen? Die Bundesregierung und das BMF haben klargestellt, dass die allgemeinen Grundsätze greifen und solche Währungen konventionellen Zahlungsmitteln gleichgestellt sind. Dabei geht es auch darum, was beim Umtausch in Bitcoin gilt und welche Kriterien relevant sind, um das Entgelt bei Zahlungen zu bestimmen.

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  BFH bestätigt Nachzahlungszinsen  
 
 

Widerspricht der Zinssatz von 6 % pro Jahr für Steuernachzahlungen dem Grundgesetz? Der BFH hat entschieden, dass dieser Zinssatz zumindest für das Streitjahr 2013 verfassungsgemäß ist - trotz des allgemein niedrigen Zinsniveaus. Auch ein Erlass festgesetzter Zinsen scheidet demnach aus. Mit den umstrittenen Nachzahlungszinsen könnte sich aber noch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.

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