2020 war für viele kein schönes Jahr. Langsam neigt es sich seinem Ende zu – und man muss sich leider die Frage stellen: Wird 2021 besser? Selbstständige sollten bei dieser Frage auch an die Umsatzsteuer denken. Warum? Weil der Wechsel zur sogenannten Kleinunternehmer-Regelung ins Haus stehen kann. Denn bei Unterschreiten der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze erfolgt automatisch der Wechsel von der Regelbesteuerung zur Besteuerung als Kleinunternehmer. Konkret heißt das: Lag Ihr Umsatz 2020 bei maximal 22.000 Euro, werden Sie für das Finanzamt 2021 automatisch zum Kleinunternehmer. Vielleicht möchten Sie das aber gar nicht. Denn wenn Sie Ihre Umsätze vorwiegend mit Unternehmern machen, ist die Regelbesteuerung mit Ausweis von Umsatzsteuer in der Rechnung und damit verbundenem Vorsteuerabzug oft günstiger. Machen Sie in diesem Fall dem Finanzamt am besten gleich im Januar 2021 eine schriftliche Mitteilung, dass Sie bei der umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung bleiben möchten. Sie bleiben dann beim bisherigen Verfahren, weisen also weiterhin in Ihren Rechnungen Umsatzsteuer aus und ziehen Vorsteuer ab. Einen ersten Überblick zu den Voraussetzungen der Kleinunternehmer-Regelung sowie zu den Vor- und Nachteilen finden Sie im ersten Beitrag. Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Unternehmern mit geringen Einnahmen soll kein übermäßiger bürokratischer Aufwand entstehen. Deshalb hat der Gesetzgeber unter anderem die Kleinunternehmer-Regelung ins Leben gerufen. Der Kleinunternehmer-Status ist an die Höhe des Umsatzes gekoppelt.» Weiterlesen
Um Missbrauch durch häufigen Wechsel der Besteuerungsform zu verhindern, hat der Gesetzgeber eine fünfjährige Bindungsdauer nach Erklärung der Option festgelegt. Ein vor dem FG Münster entschiedener Fall zeigt allerdings, dass Finanzamt und Unternehmer ganz unterschiedlicher Meinung sein können, wann die fünfjährige Bindungsdauer tatsächlich beginnt oder endet.» Weiterlesen
Für viele Selbstständige ist die Kleinunternehmer-Regelung des Umsatzsteuergesetzes von besonderer Bedeutung. Von ihr profitieren können sowohl nebenberuflich als auch hauptberuflich Selbstständige, wenn sie entweder nur geringe Umsätze erzielen oder hohe Umsätze, die im Wesentlichen von der Umsatzsteuer befreit sind.
Die Kleinunternehmerregelung kann genutzt werden, wenn der Vorjahresumsatz nicht mehr als 22.000 Euro und aufgrund einer Prognose zum 1.1. der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres nicht mehr als 50.000 Euro beträgt. Was gilt, wenn im Gründungsjahr keine Umsätze erzielt wurden?» Weiterlesen
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Vor Weihnachten steigt die Spendenbereitschaft. Wenn Sie anderen mit einer Spende helfen, sollten Sie nicht vergessen, Ihre gute Tat in der nächsten Steuererklärung zu erwähnen! » Weiterlesen
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