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Sehr geehrter Herr Do,

seit 2010 gelten beim Vorsteuervergütungsverfahren neue Regeln. Wer sich als im Ausland ansässiger Unternehmer im Inland abziehbare Umsatzsteuer vergüten lassen will, muss ein elektronisches Portal nutzen. Welche Rechnungsbelege das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für den Vorsteuerabzug am Ende anerkennen muss, hat zuletzt der BFH näher bestimmt. Wobei sich 2015 die Vorgaben wiederum geändert haben. Unser Newsletter erläutert dieses Urteil und die für Ihre Mandanten wichtigen Formalien!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
Vorsteuervergütung: Kopie einer Rechnungskopie ausreichend? 
Im Vorsteuervergütungsverfahren werden im Ausland ansässigen Unternehmern ihre im Inland abziehbaren Vorsteuerbeträge vergütet. Der BFH hat entschieden, dass es seit der Neureglung im Jahr 2010 ausreicht, Rechnungen oder Einfuhrbelege als Kopie einer Rechnungskopie elektronisch zu übermitteln. Allerdings hat sich 2015 die Rechtslage für Belege, die Anträgen beizufügen sind, erneut geändert. Mehr erfahren pixel © fotolia.de
 
Lohnsteuer: BMF folgt BFH bei Übernahme von Pensionszusagen 
Wann unterliegen Ablösungszahlungen von Pensionszusagen der Lohnsteuer? Das BMF hat die Verwaltungsvorgaben jetzt an die Rechtsprechung des BFH angepasst. Demnach führt bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer die Ablösung der Pensionszusage nur dann unmittelbar zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn dieser den Ablösungsbetrag wahlweise sofort an sich auszahlen lassen kann. Mehr erfahren VRD © fotolia.de
 
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