letzte Woche war in Sachen "Corona-Hilfe" wieder eine Menge los. Der Bundesrat hat (endlich) dem Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt, in dem unter anderem die Senkung der Umsatzsteuer für die Gastronomie geregelt wird. Und die Bundesregierung hat ein enormes Konjunkturpaket beschlossen, das die Wirtschaft wieder ankurbeln soll. 130 Milliarden Euro will sie sich das kosten lassen. Im Gegensatz zum Corona-Steuerhilfegesetzt ist das Konjunkturpaket aber noch nicht verabschiedet. Das heißt: Das, was sich die Bundesregierung da ausgedacht hat, gibt es noch nicht. Es ist erst einmal nur eine Idee. Über die wird jetzt beraten – und dann sehen wir weiter. Was es schon gibt, ist die Istbesteuerung bei der Umsatzsteuer. Nie gehört? Dann geht es Ihnen so wie vielen Selbstständigen. Dabei ist das ein ganz einfaches Instrument, das Ihnen gerade jetzt finanziell viel bringt. Wir erklären Ihnen im ersten Beitrag, worum es dabei geht und wie Sie die Istbesteuerung beantragen können – übrigens sogar rückwirkend für das ganze Jahr 2020! Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Eigentlich müssen Sie die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, sobald Sie die Leistung an Ihren Kunden erbracht haben. Das heißt: Sie müssen die Umsatzsteuer vorfinanzieren. Aber in der momentanen Coronakrise kann das ein Problem sein. Es gibt aber einen Ausweg. Mit Muster-Formulierung für Ihren Antrag!» Weiterlesen
In diesem E-Book finden Sie alle Informationen rund um die Istbesteuerung! Informieren Sie sich über:die Vorteile der Istversteuerung;die Voraussetzungen für die Anwendung;den Antrag auf Istbesteuerung;den Wechsel von der Sollbesteuerung zur Istbesteuerung und umgekehrtund zu welchem Zeitpunkt ein Wechsel möglich ist.Nur wenige Selbstständige kennen diese Möglichkeit – dabei kann sie gerade jetzt eine wertvolle Unterstützung sein!
Der Bundesrat hat der Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie zugestimmt: Vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent. Getränke sind von der Steuersenkung allerdings ausgenommen.» Weiterlesen
Die Bundesregierung hat sich auf ein Konjunkturpaket geeinigt und dabei ein paar Überraschungen parat. Bundestag und Bundesrat müssen den Vorschlägen noch zustimmen. Wir informieren Sie schon heute über die wichtigsten Punkte.» Weiterlesen
Selbstständige in der Coronakrise: Viele brauchen wegen der wirtschaftlichen Folgen des Virus Hilfe, denn sie wissen nicht, was sie tun können, um ihre Existenz zu sichern. Mit unserem E-Book geben wir Ihnen einen schnellen Überblick über die staatlichen Hilfen. Das E-Book wird von uns kontinuierlich aktualisiert und erweitert und ist selbstverständlich kostenlos.
Wir haben in den letzten Wochen viel zum Thema Corona auf steuertipps.de veröffentlicht – und werden das natürlich auch in den kommenden Tagen und Wochen tun. Alle Infos einschließlich des kostenlosen ebooks für Selbstständige finden Sie hinter diesem Link: » Weiterlesen
Empfehlen Sie unseren Newsletter!
Sie wollen Ihren Freunden vom Selbstständigen-Newsletter erzählen? Schreiben Sie ihnen einfach eine E-Mail!
Diese E-Mail wurde an newsletter@newslettercollector.com geschickt. Wenn Sie unseren kostenlosen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie ihn hier abbestellen. Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH Sitz der Gesellschaft: Havellandstraße 6-14 | 68309 Mannheim Geschäftsführer: Stefan Wahle, Christoph Schmidt Tel. +49 (0) 621 8 62 62 62 | Fax +49 (0) 621 8 62 62 63 E-Mail: akademische.info@wolterskluwer.com Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim: HRB 729500 Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE318 945 162