Die E-Mail wird nicht korrekt angezeigt? Klicken Sie hier

Sachverständigen-Newsletter

8. Dezember 2020

Themen

  1. Baulandmobilisierungsgesetz: Umwandlungsverbot bis 2025?
  2. Kaufpreisaufteilung bei Erwerb eines vermieteten Grundstücks
  3. Empfehlung zu Liegenschaftszinssätzen, Gesamtnutzungsdauern und Bewirtschaftungskosten
  4. Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts
  5. TEGoVA: Neue Bewertungsstandards ab 2021
  6. WEG-Reform ist in Kraft
  7. Stephanie Schäfer ist neues Mitglied im BFA Sachverständige

1. Baulandmobilisierungsgesetz: Umwandlungsverbot bis 2025?

Das von der Bundesregierung beschlossene Baulandmobilisierungsgesetz sieht unter anderem vor, dass Aufteilungen in Eigentumswohnungen unter den Vorbehalt der Genehmigung gestellt werden sollen. Das bislang vorgesehene umstrittene Umwandlungsverbot wurde nach Protesten von der CDU erst gestrichen und durch ein Veto der SPD schließlich noch einmal angepasst wieder aufgenommen.

Nach dem Gesetzentwurf sollen die Landesregierungen per Rechtsverordnung angespannte Wohnungsmärkte bestimmen können, in denen der Genehmigungsvorbehalt dann befristet auf maximal fünf Jahre gelten soll.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich bei seiner Sitzung am 18. Dezember damit befassen. Der IVD wird sich im parlamentarischen Verfahren weiterhin dafür einsetzen, dass das Umwandlungsverbot in dieser Form doch noch verhindert wird, und hat einen Alternativ-Vorschlag vorgelegt.
👉🏻IVD-Broschüre: Mieterschutz und Wohneigentum
Anzeige

Webinar-Reihe "Vergleichswertermittlung im Überblick"

Die Webinar-Reihe „Vergleichswertverfahren im Überblick“ vermittelt kompakt das notwendige Fachwissen zur Durchführung des Vergleichswertverfahrens im Rahmen der Wertermittlung von Grundstücken. Die Webinar-Reihe besteht aus 4 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Sie können jedes der 4 Module separat oder alle 4 Module zum Kompaktpreis buchen.

Hier erfahren Sie mehr!

2. Kaufpreisaufteilung bei Erwerb eines vermieteten Grundstücks

Die Finanzgerichte dürfen eine vertraglich vereinbarte Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude nicht verwerfen, nur weil diese vom Ergebnis einer Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums (BMF) abweicht.

Die „Arbeitshilfe“ ist keine geeignete Schätzungsgrundlage, um den Gebäudewertanteil zu ermitteln. Die Gerichte müssen deshalb ein Sachverständigengutachten einholen.

Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 21. Januar 2020 entschieden.

Hintergrund ist die Aufteilung des Kaufpreises auf Gebäude und Grundstück zwecks Bemessung der Abschreibung (AfA).
👉🏻Zum Urteil
👉🏻Mehr Informationen
Anzeige
Der Bundesfachausschuss Sachverständige des IVD-Bundesverbandes veröffentlicht seit 2000 die Spanne der Liegenschaftszinssätze, Gesamtnutzungsdauern und Bewirtschaftungskosten, die immer dann eine Orientierungshilfe sind, wenn keine qualifizierteren Daten vorhanden sind bzw. durch die örtlichen Gutachterausschüsse bekannt gegeben werden.
 
Die „mittlere Spanne Liegenschaftszinssätze“ unterstellt einen ausgeglichenen und funktionierenden Immobilienmarkt. Bundesweit kann festgestellt werden, dass die Immobilienmärkte teilweise deutlich auseinander driften. Bei entsprechenden Käufermärkten (höherer Liegenschaftszinssatz) beziehungsweise Verkäufermärkten (niedrigerer Liegenschaftszinssatz) sind die ausgewiesenen Liegenschaftszinssätze entsprechend höher oder niedriger festzusetzen.
 
Die aktuellen Empfehlungen zum Stichtag Januar 2021 finden Sie auf der IVD-Homepage.
👉🏻Liegenschaftszinssätze, Gesamtnutzungsdauer und Bewirtschaftungskosten
Das Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium haben einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts vorgelegt. Der IVD hat dazu eine Stellungnahme abgegeben und folgende Punkte des Referentenentwurfs kritisiert:
  • Abschaffung der drei Vergleichswohnungen als formales Begründungsmittel, wenn ein qualifizierter Mietenspiegel vorliegt. Diese Regelung schränkt die Handlungsfähigkeit des Vermieters erheblich ein.
  • Die Verlängerung des Bindungszeitraums: Bei einfachen und qualifizierten Mietspiegeln soll der Bindungszeitraum von zwei auf drei Jahre verlängert werden, um die Kosten zu senken. Beim qualifizierten Mietspiegel soll zudem die Neuerstellung nicht mehr spätestens nach vier, sondern nach fünf Jahren erfolgen. Die Verlängerung dieser Zeiträume würden dazu führen, dass das vom Mietspiegel gezeichnete Bild noch weiter der Realität entrückt wird.
  • Die vorgesehenen Regelungen zur Verbesserung der Datenbasis befürwortet der IVD hingegen. Demnach sollen Daten im Bereich der Grundsteuer, des Meldewesens und des Zensus herangezogen werden können, um Mieten aus Neuverträgen und Mieterhöhungen in die Mietenspiegel einfließen lassen zu können. Auch sollen Mieter und Vermieter verpflichtet werden können, bestimmte Informationen zu übermitteln. Derartige Übermittlungs- und Auskunftspflichten würden die Datenbasis verbreitern und damit der Diskussion um eine weitere Verlängerung des Betrachtungszeitraumes zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete den Boden entziehen.
👉🏻Stellungnahme des IVD zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts

Die European Group of Valuer’s Associations (TEGoVA) ist die europäische Organisation nationaler Verbände aus Europa, darunter auch der IVD. Sie vereint Immobilienbewerter, die entweder selbständig sind oder bei privaten und öffentlichen Unternehmen, Investmentfonds, Banken oder Regierungsstellen angestellt sind.  Die TEGoVA setzt europäische Maßstäbe für die Anwendung von Bewertungsmethoden, für die Ausbildung und Qualifizierung, sowie für das Corporate Governance in Unternehmen und für die Berufsgrundsätze.

Seit Anfang der 1980er Jahre veröffentlicht die TEGoVA europäische Bewertungsstandards. Die neunte Ausgabe tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Die deutsche Übersetzung wird mit Unterstützung durch den IVD aktuell vorangetrieben.

👉🏻Download: Neue Bewertungsstandards (englisch)
Seit dem 1. Dezember 2020 gelten die neuen Regelungen im Wohnungseigentumsrecht. Die neuen Bestimmungen ermöglichen eine Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, stärken die Rolle des Verwalters, vereinfachen Verfahren, erleichtern Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen und sollen das Streitpotential in der Gemeinschaft reduzieren.

Auf den WEG-Themenseiten des IVD finden Sie:
  • Wichtigere Änderungen im Überblick
  • Eine ausführliche Beschreibung der Neuerungen in der Broschüre: "WEG-Reform 2020"
  • Eine Vorher-Nachher-Synopse mit Kommentierung, damit Sie auf einen Blick erkennen können, welche Stellen im Gesetz geändert wurden.
👉🏻 Exklusiv für Mitglieder: Themenseite WEG-Reform
👉🏻 Themenseite WEG-Reform
7. Neu im Bundesfachausschuss Sachverständige: Stephanie Schäfer
Stephanie Schäfer ist Maklerin und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständig mit über 25 Jahren Berufserfahrung. Sie ist ehrenamtliches Mitglied in einem Gutachterausschuss von Nordrhein-Westfalen, Professional Member bei der RICS und zertifizierte Gutachterin für Beleihungswerte (CIS HypZert (F)).

Mit Ihrem YouTube-Kanal "Immobilien verständlich" hat sich Stephanie Schäfer über die Grenzen Deutschlands einen Namen gemacht. Für den IVD West vertritt sie die Immobiliensachverständigen im Bundesfachausschuss. Sie folgt auf Ludger Kaup, der nach vielen Jahren aus dem Bundesfachausschuss ausgeschieden ist.
Wir bei Facebook
Twitter
https://www.linkedin.com/company/immobilienverband-ivd-bundesverband/
YouTube
Website
Email

Copyright © 2020 Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e.V., All rights reserved.

Redaktion:
IVD Bundesverband, Littenstraße 10, 10179 Berlin
Redaktion: C. Hegenbarth, C. Osthus, N. Boensch, H. Senebald
E-Mail: info@ivd.net, Homepage: ivd.net

Möchten Sie Ihre Daten in unserem Verteiler ändern, dann klicken Sie bitte hier.
Falls Sie keine weiteren Newsletter vom Immobilienverband IVD erhalten möchten, dann klicken Sie bitte hier.