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Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Unfällen in Parkhäusern und Tiefgaragen stellen sich knifflige Haftungsfragen. Sie wissen: Im Prozess geht’s dann oft um die Regeln der Beweislast. Das Amtsgericht München hat die in einem Fall bestimmt, in dem eine Autofahrerin bei der Ausfahrt einen Schaden durch das Rolltor erlitten hatte. Als Inhaberin des Stellplatzes verklagte sie ihre Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Gericht legte für die Klägerin die Hürden hoch und lehnte einen Anscheinsbeweis ab. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! 

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Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Unfall in der Tiefgarage: Kein Anscheinsbeweis bei Schäden durch Rolltor  
 
 

Das Amtsgericht München hat die Klage einer Pkw-Eigentümerin nach einem Schaden durch ein Tiefgaragenrolltor abgewiesen. Das Gericht lehnte einen Beweis des ersten Anscheins für die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht ab. Die Beweislast dafür, dass die Auffahrtsrampe bei grüner Ampelanzeige befahren und das Rolltor ohne Verzögerung passiert worden sei, liege bei der Geschädigten.

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  Verletzung auf der Baustelle: Haftung bei Gefälligkeiten  
 
 

Wer haftet, wenn sich Helfer auf einer Baustelle verletzen? Was gilt bei Gefälligkeiten? Das Landgericht Lübeck hat einer Frau nach einem Unfall bei Bauarbeiten am Wohnhaus ihrer Schwägerin Schadensersatz zugesprochen. Das Gericht lehnte zwar einen Haftungsausschluss wie bei Arbeitsunfällen zugunsten der Hauseigentümerin ab, ging aber von einem Mitverschulden der Klägerin aus.

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  Kassenzuzahlungen: Heimbewohnerin mit erfolgreicher Verfassungsbeschwerde   
 
 

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde einer Rentnerin und Heimbewohnerin stattgeben, die sich als gesetzlich Krankenversicherte gegen die Höhe ihrer festgesetzten Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen gewehrt hatte. Das Bundesverfassungsgericht konstatierte u.a. eine Verletzung des Willkürverbots und fand deutliche Worte für die Entscheidung des Sozialgerichts.

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  Wirksamer Vergleich nicht vollstreckbar?   
 
 

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Zwangsgeldandrohung gegen ein Möbelhaus abgelehnt. Ein mit der Stadt geschlossener Vergleich zur Begrenzung der Verkaufsfläche ist demnach zwar wirksam, aber nicht vollstreckbar, weil der Vergleich nicht unmittelbar zur Beendigung des vorhergehenden Rechtsstreits geführt hat. Es läge somit kein Vollstreckungstitel im Sinne der VwGO vor.

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