Sehr geehrte Damen und Herren, bei Unfällen in Parkhäusern und Tiefgaragen stellen sich knifflige Haftungsfragen. Sie wissen: Im Prozess geht’s dann oft um die Regeln der Beweislast. Das Amtsgericht München hat die in einem Fall bestimmt, in dem eine Autofahrerin bei der Ausfahrt einen Schaden durch das Rolltor erlitten hatte. Als Inhaberin des Stellplatzes verklagte sie ihre Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Gericht legte für die Klägerin die Hürden hoch und lehnte einen Anscheinsbeweis ab. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |