Sehr geehrte Damen und Herren, beraten Sie Mandanten nach Verkehrsunfällen? Dann wissen Sie: Beim Ersatz des Fahrzeugschadens steckt der Teufel im Detail. Weil Unfallfahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt niedriger bewertet werden als unfallfreie Kfz, ist auch der sog. merkantile Minderwert zu berücksichtigen. Der BGH hat jetzt bestimmt, wie dieser Minderwert geschätzt wird und die Ersatzansprüche berechnet werden. In der Praxis werden auch die Schadensgutachter diese Grundsätze beachten müssen. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |