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Guten Tag Herr Do,
Eltern engagieren sich gerne bei Sportevents ihrer Kinder. Aber was ist, wenn sie sich dabei verletzen? Und wie sieht es dann hier mit dem Versicherungsschutz aus?
Lesen Sie hierzu mehr in unserem heutigen Newsletter.
 
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
 
 
Aktuell
Kein Unfallversicherungsschutz für mithelfende Eltern im Sportverein
 
Hierum geht es in diesem Fall: Eine Mutter war als ehrenamtliche Betreuerin für die Basketball­Mannschaft ihrer Tochter tätig und erlitt dabei einen Unfall, bei dem sie verletzt wurde.
 
 
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Betreuungsvereine – mehr Geld für Ehrenamtliche!
 
Die einzelnen Bundesländer reagieren über ihren Länderhaushalt nun auf die bereits zum 01.01.2023 in Kraft getretene gesetzliche Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.
 
 
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Müssen (Gegen-)Anträge in der Mitgliederversammlung zugelassen werden?
 
Um was geht es in diesem Fall? Bei Mitgliederversammlungen ist das Rede- und Antragsrecht der Mitglieder immer wieder ein Streitpunkt. Der Versammlungsleiter muss hier die Rechte der Mitglieder, z. B. auch das Recht auf Stellung von Gegenanträgen, beachten.
 
 
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Clubbetreiberin haftet für Tanzunfall
 
Zwar muss nicht ständig jemand mit einem Wischer durch den Club laufen, aber die Tanzflächen müssen regelmäßig am Abend einer Veranstaltung kontrolliert werden. Ansonsten machen sich Clubbetreiber haftbar.
 
 
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Knabenchor muss Mädchen nicht aufnehmen
 
Das Thema Gleichberechtigung und Diskriminierung wegen des Geschlechts spielt zunehmend auch eine Rolle in der Vereins- und Verbandsarbeit, wie zahlreiche Gerichtsurteile inzwischen zeigen.
 
 
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