ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu. Trotz Kriegen und Konflikten konnte UNICEF wieder Millionen Kinderleben retten. Dank Ihrer Unterstützung!
DAS WAR UNSER JAHR 2024
Auch das Jahr 2024 wurde durch zahlreiche Kriege, Krisen, Umweltkatastrophen und Hungersnöte erschüttert. Kinder auf der ganzen Welt haben gelitten. Doch es gibt auch positive Dinge zu berichten: UNICEF konnte dank Ihrer Unterstützung weltweit Hilfe leisten, Kindern auf der ganzen Welt beistehen und ihnen eine Stimme geben.
Begleiten Sie uns auf einer bildlichen Reise durch das Jahr 2024:
Ihre Spende hilft uns, Kinder auf der ganzen Welt zu schützen! Spenden Sie jetzt noch vor dem Jahreswechsel, um Ihre Spende noch abzusetzen. Mit Ihnen an unserer Seite können wir uns für Kinderrechte einsetzen, langfristige Unterstützung leisten und auch im nächsten Jahr weltweit Hilfe leisten. Vielen Dank dafür und einen guten Start ins Jahr 2025!
Ihre bis inklusive 31.12.2024 getätigten Spenden sind steuerlich im Jahr 2024 absetzbar. Im Rahmen der Arbeitnehmer: innen-Veranlagung oder der Einkommensteuererklärung können Sie alle monetären Spenden an UNICEF Österreich (zum Beispiel Einzelspenden, Spenden im Hilfsgütershop, UNICEF Patenschaften, Daueraufträge etc.) beim Finanzamt geltend machen. Sie können als Privatperson bis zu 10% Ihres steuerpflichtigen Gesamtbetrages der in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte von der Steuer absetzen.
Bei einer Spende können Sie bis zu 55 % durch das Absetzen der Spende vom Finanzamt rückerstattet bekommen. UNICEF übermittelt Ihre Spendensumme des Vorjahres direkt an das Finanzamt. Die Berechnung der Absetzbarkeit erfolgt dann durch das Finanzamt. Um die Meldung korrekt durchführen zu können, benötigen wir Ihren Namen laut Meldezettel und Ihr Geburtsdatum. Sollten Sie diese Daten nicht im Spendenformular bereits bekannt gegeben haben, können Sie das auf unserer Website nachholen.
Im Unterschied zu privaten Spenden werden die Spenden von Firmen nicht von den Spendenorganisation direkt an das Finanzamt gemeldet, sondern Betriebe geben diese betrieblichen Spenden selbst im Rahmen ihrer Steuererklärung als Betriebsausgaben dem Finanzamt bekannt. Mehr Informationen dazu finden Sie unter dem untenstehenden Link.
Die Ausführungen von UNICEF Österreich erfolgen ohne Gewähr und vorbehaltlich sich ändernder Gesetzgebung, Judikatur und Verwaltungspraxis (Stand: Mitte Dezember 2022).
Vielen Dank für Ihre Hilfe und ein gutes neues Jahr!
Christoph Jünger Geschäftsführer UNICEF Österreich
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