Liebe Leserinnen und Leser, erneut haben Analysten das spektakuläre Kurspotenzial bei TROILUS GOLD (WKN A2JA0J, Kurs aktuell EUR 0.36) herausgestellt: Die Experten der Laurentian Bank bestätigten ihre Kaufempfehlung mit einem Kursziel von CAD 3.30 für die Aktie, die derzeit für weniger als CAD 0.50 zu haben ist. »TLG ist aktuell das günstigste Unternehmen in unserem Anlageuniversum«, bestätigten auch die Kollegen von Stifel GMP im Zuge der jüngsten Unternehmensnews ihre Kaufempfehlung für TROILUS GOLD noch einmal ausdrücklich und machen eine interessante Rechnung auf: Demnach wird die Aktie derzeit gerade einmal mit dem 0.09-fachen Net Asset Value und damit signifikant niedriger als der Peer-Group-Durchschnitt von 0.21 am Markt bewertet. Allerdings müsste der Titel nach Ansicht der Analysten fair bewertet den 0.8-fachen NAV auf die Waage bringen, was dem Neunfachen des aktuellen Kurses bzw. rund CAD 4.50 entsprechen würde. Momentan ist der Titel wieder zu den Crash-Kursen des Corona-Ausbruchs Anfang 2020 zu haben. Damals folgte binnen weniger Monate eine Kursvervierfachung… Wer die Aktie heute einsammelt, sollte also beste Chancen haben, in den kommenden Monaten ein Vermögen zu verdienen, zumal noch im Juli eine ganz, ganz entscheidende Meldung erwartet wird. Aber lesen Sie die ganze Story doch in aller Ruhe durch: TROILUS GOLD (WKN A2JA0J, Kurs aktuell EUR 0.36) ist die heißeste Gold-Aktie des Jahres und ein klarer Übernahmekandidat – Strong Buy! Hauptasset der Company ist die Troilus Gold- und Kupfermine in Quebec, die das Unternehmen Ende 2017 übernommen hat. Schon im Jahr 1950 fanden dort erste Explorationsarbeiten statt, Mitte der Achtzigerjahre wurden erstmals Testbohrungen durchgeführt. Zwischen 1996 und 2010 produzierte Inmet Mining in der Open-Pit-Mine insgesamt mehr als 2 Mio. Unzen Gold sowie 70.000 Tonnen Kupfer, hielt das Vorkommen dann jedoch für ausgebeutet. Eine dramatische Fehleinschätzung, wie die Explorationsarbeiten von TROILUS GOLD in den zurückliegenden Jahren auf beeindruckende Art und Weise bewiesen haben: |