| RECHTSPRECHUNG |
GmbH-Recht BGH: Umqualifizierung eines Gesellschafterdarlehens in eine eigenkapitalersetzende Leistung Hat der Gesellschafter der Gesellschaft bereits eine Gesellschafterhilfe als Darlehen gewährt, kommt es für eine Umqualifizierung in eine eigenkapitalersetzende Leistung nach dem früheren Eigenkapitalersatzrecht wegen einer Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft nicht darauf an, ob ein zusätzlicher Kreditbedarf der Gesellschaft bestand, um den Geschäftsbetrieb fortzuführen bzw. wieder aufnehmen zu können, sondern darauf, ob die Gesellschaft sich den bereits vom Gesellschafter gewährten Kredit aus eigener Kraft hätte beschaffen können. [BGH 23.1.2018, II ZR 246/15] | | | GmbH-Recht OLG Hamm: Befugnis des Insolvenzverwalters zur Veräußerung des Unternehmens mit der Firma 1. Das Recht, das Unternehmen ohne Einwilligung des Namensträgers mit der Firma zu veräußern, geht auf den Insolvenzverwalter über, ohne dass dafür die Zustimmung der Gesellschaftsorgane der Schuldnerin notwendig ist, auch wenn der Name eines Gesellschafters in der Firma enthalten ist.
2. Dem Insolvenzverwalter auch die Befugnis zuzuerkennen, eine Ersatzfirma zu bilden sowie die insoweit erforderliche Satzungsänderung vorzunehmen. [OLG Hamm 22.12.2017, I-27 W 144/17] | | | GmbH-Recht OLG Düsseldorf: Kein Ergänzungsbedürfnis einer durch Allein-Geschäftsführer erteilten Handelsregistervollmacht bei nachträglicher Bestellung weiterer Geschäftsführer mit gemeinsamer Vertretungsbefugnis 1. Bevollmächtigt der alleinige Geschäftsführer einer Gesellschaft (GmbH) einen Rechtsanwalt mit der Vertretung bei allen Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister, zu deren Vornahme er als Geschäftsführer der Gesellschaft zuständig sei, so wird diese wirksam erteilte Vollmacht nicht dadurch ergänzungsbedürftig, dass inzwischen drei weitere Geschäftsführer bestellt worden sind und nach der Vertretungsregelung nur noch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder ein Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen die Gesellschaft wirksam vertreten konnten.
2. Gibt der Notar auf den Hinweis des Registergerichts ernsthaft und endgültig zu erkennen, dass die von ihm vertretene Gesellschaft nicht gewillt ist, ihre Anmeldung (das Amt eines Geschäftsführers ende und einer anderen Person sei Prokura erteilt worden) entsprechend den vom Registergericht genannten Anforderungen (hier: Anmeldung durch einen weiteren Geschäftsführer oder einen Prokuristen) zu ergänzen, so darf das Registergericht - auf der Grundlage seiner eigenen Rechtsauffassung - nicht durch Zwischenverfügung entscheiden, sondern muss den Eintragungsantrag zurückweisen (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des Senats, z. B. in ZIP 2017, 1111; ZEV 2016, 707 = ZfIR 2016, 764 (LS); FGPrax 2013, 14). [OLG Düsseldorf 8.12.2017, I-3 Wx 275/16] | | | GmbH-Recht OLG München: Schadensersatz durch Geschäftsführer wegen Streichung einer Regelung in einem Gesellschafts-Rahmenvertrag 1. Bei reinen Vermögensschäden hängt die Zulässigkeit der Feststellungsklage von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens ab. Dabei genügt, dass nach der Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein erst künftig aus dem Rechtsverhältnis erwachsender Schaden angenommen werden kann.
2. Bei einer Einpersonengesellschaft ist kein förmlicher Gesellschafterbeschluss erforderlich, es genügt, wenn der Wille des Alleingesellschafters hinreichend klar zutage tritt.
3. Der Abschluss des neuen Rahmenvertrags ohne eine Kundenschutzklausel wie im alten Rahmenvertrag stellt ein pflichtwidriges Verhalten des Geschäftsführer nach § 43 Abs. 2 GmbHG dar, da hierin eine Überschreitung des unternehmerischen Ermessens liegt. [OLG München 8.2.2018, 23 U 2913/17] | | | Unternehmensrecht LG Stuttgart: Konzernmitbestimmung § 5 MitbestG und § 2 DrittelbG sind dahin auszulegen, dass bei der Berechnung der Schwellenwerte für die Einführung der Konzernmitbestimmung nur Arbeitnehmer deutscher Gesellschaften und Betriebe erfasst werden, während Arbeitnehmer ausländischer Tochtergesellschaften grundsätzlich außer Betracht bleiben. Diese Auslegung entspricht dem Territorialitätsprinzip und steht mit dem Unionsrecht und der Verfassung in Einklang.
Anm. der Red.: Ebenso das LG Stuttgart in zwei weiteren Beschlüssen vom 1.2.2018 (31 O 47/17 und 31 O 48/17), weitgehend wörtlich übereinstimmend. [LG Stuttgart 1.2.2018, 31 O 46/17 KfH AktG] | | | Unternehmensrecht LG Hamburg: Unternehmensmitbestimmung - ausländische Mitarbeiter Für die Berechnung der im MitbestG in § 1 Abs.1 Nr. 2 und § 7 Abs. 1 geregelten Schwellenwerte ist allein die Anzahl der im Inland beschäftigten Arbeitnehmer maßgeblich.
Anm. der Red.: Ebenso im Ergebnis und zum Teil auch wörtlich übereinstimmend LG Hamburg, Beschl. v. 6.2.2018 - 403 HKO 131/17. [LG Hamburg 6.2.2018, 403 HKO 130/17] | | | Steuerrecht BFH: Veräußerung von Anteilen durch Gesellschafter an die GmbH und Bildung einer Rücklage zum Erwerb eigener Anteile 1. Auf der Ebene des veräußernden Gesellschafters stellt der entgeltliche Erwerb eigener Anteile durch die GmbH ein Veräußerungsgeschäft i.S. des § 17 Abs. 1 EStG dar (Bestätigung des BMF-Schreibens vom 27. November 2013, BStBl. I 2013, 1615, Rz. 20 Satz 1).
2. Die rein gesellschaftsintern wirkende Umgliederung einer freien Gewinnrücklage in eine zweckgebundene Rücklage führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten auf den Geschäftsanteil des veräußernden Gesellschafters. [BFH 6.12.2017, IX R 7/17] | | |
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