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| | am 9.6.2017 ist das Gesetz für eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (9. GWB-Novelle) in Kraft getreten. Mit der Novelle sollen im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft eine wirksame Fusionskontrolle und der Schutz vor Missbrauch von Marktmacht sichergestellt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie ebenso wie die Leitsätze aktueller Entscheidungen im heutigen Newsletter. Mit der Stimmrechts- und Vergütungsberatung setzt sich Dr. Jan Dörrwächter in der am 20.6.2017 erscheinenden Ausgabe 12/2017 der AG auseinander, da Stimmrechtsberater auch in Deutschland immer mehr an Einfluss gewinnen (Beitrag frei abrufbar für Abonnenten oder im Rahmen eines dreimonatigen Schnupperabos). Einen Vorgeschmack auf diesen und einen weiteren Beitrag finden Sie weiter unten. Eine sonnige Restwoche wünscht Katharina Melkko AG-Redaktion P.S.: Kennen Sie schon unsere Online-Seminare? Top-Entscheidungen und neueste Themen für die anwaltliche Praxis bietet Ihnen das Online-Seminar "Aktuelle Rechtsprechung im Gesellschaftsrecht – 2. Quartal 2017". Natürlich mit Nachweis nach § 15 FAO. |
Verlagsangebot
| | Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV: | | |
Verlagsangebot Rechtsprechung: GmbH-Recht OLG Schleswig: Genussrechte in der Insolvenz Mit Rechtskraft der Bestätigung des Insolvenzplans treten die in diesem für die Inhaber von Genussrechten bezeichneten Wirkungen ein. Das gilt im Zweifel auch für Bereicherungs- und Deliktsansprüche, die einzelne Inhaber von Genussrechten wegen arglistiger Täuschung oder aus anderen Gründen geltend machen können. (Leitsatz der Redaktion) [OLG Schleswig, Urt. v. 6.4.2017 - 11 U 96/16 ] | |
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Rechtsprechung: Kapitalmarktrecht BGH: Kapitalanleger-Musterverfahren, Bindung des OLG Das OLG ist grundsätzlich an den Vorlagebeschluss des Landgerichts gebunden. Ausnahmen bestehen nur, wenn der geltend gemachte Anspruch nicht Gegenstand eines Musterverfahrens sein kann (§ 1 KapMuG), ferner, wenn die Sperrwirkung des § 7 S. 2 KapMuG eingreift sowie wenn dem Antragsteller das Rechtsschutzbedürfnis für den geltend gemachten Anspruch fehlt. Dafür reicht aber nicht aus, dass nach Ansicht des OLG der geltend gemachte Anspruch bereits verjährt ist. (Leitsatz der Redaktion) [BGH, Beschl. v. 4.5.2017 - III ZB 62/16 ] | |
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Rechtsprechung: Kapitalmarktrecht BGH: Zur Anwendung des § 358 Abs. 4 Satz 3 BGB a. F. auf die Rückabwicklung einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung Die Überleitungsvorschrift Art. 229 § 9 Abs. 1 EGBGB verdrängt als speziellere Regelung die Überleitungsvorschrift Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB bezüglich § 358 BGB nur, soweit § 358 BGB durch das Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten vom 23. 7. 2002 (OLG-Vertretungsänderungsgesetz, BGBl I, 2850) geändert worden ist. [BGH, Urt. v. 4.4.2017 - II ZR 179/16] | |
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Rechtsprechung: Steuerrecht BFH: Gestaltungsmissbrauch bei An- und Verkauf von Wertpapieren Veräußert und erwirbt der Steuerpflichtige an einer Börse mit taggleicher Ausführung Bezugsrechte und kann er aufgrund der Umstände, seiner persönlichen Kenntnisse und seines Einflusses auf die Durchführung des Handels als Börsenmakler davon ausgehen, dieselbe Zahl von Bezugsrechten zum Verkaufspreis sicher wieder erwerben zu können, ohne die Kauforder eines Dritten fürchten zu müssen, kann in der Durchführung des Geschäfts ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten liegen (Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 IX R 40/09, BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427, zur Anteilsrotation). [BFH, Urt. v. 8.3.2017 - IX R 5/16] | |
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Rechtsprechung: Steuerrecht BFH: Pauschale Einkommensteuer auf Geschenke unterliegt Abzugsverbot Die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer nach § 37b EStG für ein Geschenk unterliegt als weiteres Geschenk dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, soweit bereits der Wert des Geschenks selbst oder zusammen mit der übernommenen pauschalen Einkommensteuer den Betrag von 35 € übersteigt. [BFH, Urt. v. 30.3.2017 - IV R 13/14] | |
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Verlagsangebot Das Gesetz für eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (9. GWB-Novelle) ist am 9.6.2017 in Kraft getreten. Mit der Novelle sollen im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft eine wirksame Fusionskontrolle und der Schutz vor Missbrauch von Marktmacht sichergestellt werden. [Bundesrat und BMWI online] |
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Literatur Die nächste Ausgabe der GmbHR (Heft 13/2017) erscheint am 1.7.2017. Eine Vorschau finden Sie im nächsten Wochenüberblick. Die nächste Ausgabe der AG (Heft 12/2017) erscheint am 20.6.2017. Lesen Sie darin folgende Beiträge: RA Dr. Jan Dörrwächter Stimmrechts- und Vergütungsberatung - Interessenkonflikte und Unabhängigkeit Stimmrechtsberater gewinnen auch in Deutschland immer mehr an Einfluss, nicht zuletzt bei der Abstimmung der Hauptversammlung über das Vergütungssystem für den Vorstand. Der Beitrag geht auf den gewachsenen Einfluss von Stimmrechtsberatern sowie auf Problemstellungen und Lösungsansätze in diesem Zusammenhang ein. Vor allem widmet er sich der parallelen Beratung zur Vorstandsvergütung und Corporate Governance durch den größten Stimmrechtsberater ISS und der Frage, ob dieser als unabhängig angesehen werden kann. Im Ergebnis wird eine Unabhängigkeit von ISS als Berater sowohl im Sinne der Rechtsprechung zur Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats als auch im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex verneint. Sebastian Klein, LL.M. (Köln) Die Rechtsstellung der Emissionsbank bei der Aktien- und Wandelanleiheemission und ihre Auswirkung auf die Unterpariemission nach § 199 Abs. 2 Satz 1 AktG Bei der Fremdemission von Aktien und Wandelanleihen erwirbt in der Regel ein Kreditinstitut oder ein Emissionskonsortium die Wertpapiere, um sie anschließend an die mittelbar bezugsberechtigten Aktionäre weiterzuleiten oder freihändig zu verkaufen. Bis zum MoMiG ging die Rechtsprechung dabei von einer kapitalerhaltungsrechtlichen Privilegierung des Finanzintermediärs bei der Aktienemission aus. Aufgrund der ausdrücklichen Neuregelung des Rechtsinstituts der verdeckten Sacheinlage durch eine Anrechnungsmöglichkeit stellt sich die Frage, ob die Privilegierung aufrecht erhalten werden kann. Des Weiteren untersucht dieser Beitrag die bislang in der Literatur noch nicht thematisierte Rechtsstellung des Kreditinstituts bei der Fremdemission von Wandelanleihen. Hieran anknüpfend wird beleuchtet, ob die Vergütung der Emissionsbank bei der Ermittlung des Ausgabebetrags nach § 199 Abs. 2 Satz 1 AktG zu berücksichtigen ist. Dies hat nicht nur enorme Bedeutung für die Haftungsrisiken der Erwerber der Wertpapiere und die Organe des Emittenten, sondern hat auch unmittelbare Auswirkungen auf die Eignung der Fremdemission von Aktien und Wandelanleihen als Sanierungsinstrument. |
Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht informiert über folgende Fortbildungsangebote und Veranstaltungen Fortbildung im Selbststudium für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Die DAV-Plattform für die Fortbildung im Selbststudium www.faocampus.de bietet den Mitgliedern der AG Handels- und Gesellschaftsrecht eine einfache Möglichkeit der Fortbildung. Nach § 15 Abs. 4 FAO können Fachanwältinnen und Fachanwälte bis zu 5 Stunden ihrer Fortbildungspflicht im Selbststudium erfüllen, wenn hierzu eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Diese Lernerfolgskontrollen zu Fachbeiträgen aus Zeitschriften der Arbeitsgemeinschaften können deren Mitglieder unter faocampus.de absolvieren und die für den Nachweis bei der Rechtsanwaltskammer erforderlichen Bescheinigungen ausdrucken. Für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht werden regelmäßig Beiträge in der GmbH-Rundschau als Fortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht angeboten. Aktuelle Veranstaltungen 23./24.06.2017 Die GmbH im Gesellschafts- und Steuerrecht, München 06./07.10.2017: 12. Handels- und Gesellschaftsrechtstag, Berlin Weiterführende Links: 1.) Zur Homepage der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV 2.) Ausführliche Veranstaltungshinweise der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht |
| | Impressum Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln Geschäftsführender Gesellschafter Prof. Dr. Felix Hey verlag@otto-schmidt.de Amtsgericht Köln, HRA 5237 USt.-Ident-Nr.: DE 123047975 | Verantwortlich für den Inhalt: Ass. iur. Katharina Melkko, Redaktion AG RAin Lena-Marie Schauß, Redaktion GmbHR |
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