Berücksichtigung ausländischer Arbeitnehmer für die Berechnung der Schwellenwerte im Recht der Unternehmensmitbestimmung | 10 Jahre REITG
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In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV ARGE Handels- und Gesellschaftsrecht    
17.01.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
müssen ausländische Arbeitnehmer für die Berechnung der Schwellenwerte im Recht der Unternehmensmitbestimmung berücksichtigt werden? Mit dieser Thematik setzt sich Dr. Caspar Behme in seinem Beitrag in der Ausgabe 1-2/2018 der AG auseinander, auf welchen Sie unten eine Vorschau finden.

In derselben Ausgabe (AG 2018, 22) lesen Sie anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der Einführung des REITG eine kritische Bestandsaufnahme von Jost Kovermann.

Eine erfolgreiche Restwoche wünscht Ihnen




Katharina Melkko
AG-Redaktion
 
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RECHTSPRECHUNG
OLG München: Gerichtsstand des Erfüllungsorts für Klage gegen GmbH-Geschäftsführer
BFH: Berücksichtigung von Anschaffungskosten eines Oberpersonengesellschafters für den Erwerb des Anteils nach Umwandlung der Unterpersonengesellschaft
BFH: Einordnung von Einkünften aus einem Schneeballsystem zu einer ausländischen Kapitalgesellschaft
 
 
MELDUNGEN
Keine Besteuerung des Rentenbarwerts einer Pensionszusage bei Übertragung auf eine andere GmbH
Änderung des § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG ab 1.1.2018
 

AUS DEN HEFTEN
Die Berücksichtigung ausländischer Arbeitnehmer für die Berechnung der Schwellenwerte im Recht der Unternehmensmitbestimmung, AG 2018, 1
 
 
Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV:
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RECHTSPRECHUNG
 
GmbH-Recht
OLG München: Gerichtsstand des Erfüllungsorts für Klage gegen GmbH-Geschäftsführer

Für auf § 64 Satz 1 GmbHG gestützte Zahlungsansprüche gegen den Geschäftsführer einer GmbH ist der Gerichtsstand des Erfüllungsorts (§ 29 Abs. 1 ZPO) am Sitz der Gesellschaft begründet.

 
[OLG München 18.5.2017, 34 AR 80/17]
 
Steuerrecht
BFH: Berücksichtigung von Anschaffungskosten eines Oberpersonengesellschafters für den Erwerb des Anteils nach Umwandlung der Unterpersonengesellschaft

Das Verlustabzugsverbot des § 4 Abs. 6 UmwStG 2002 steht der Berücksichtigung der Anschaffungskosten eines Oberpersonengesellschafters, der seinen Kommanditanteil an der Oberpersonengesellschaft erst nach erfolgter formwechselnder Umwandlung der Unterpersonengesellschaft erworben hat, bei Veräußerung seines Anteils nicht entgegen.

 
[BFH 28.9.2017, IV R 51/15]
 
Steuerrecht
BFH: Einordnung von Einkünften aus einem Schneeballsystem zu einer ausländischen Kapitalgesellschaft

1. Bei der Entscheidung, ob einer der in § 20 EStG aufgeführten Tatbestände erfüllt ist, kommt es entscheidend darauf an, wie sich das jeweilige Rechtsgeschäft aus der Sicht des Kapitalanlegers als Leistungsempfänger bei objektiver Betrachtungsweise darstellt, da auf den nach außen erkennbaren Willen des Betreibers des Schneeballsystems abzustellen ist.

2. Für die Einordnung eines ausländischen Rechtsverhältnisses als stille Beteiligung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG kommt es darauf an, was die Vertragsparteien auf Grundlage der getroffenen Vereinbarungen wirtschaftlich gewollt haben und ob der unter Heranziehung aller Umstände zu ermittelnde Vertragswille objektiv auf den Abschluss eines Gesellschaftsverhältnisses gerichtet ist, das den Merkmalen einer inländischen stillen Gesellschaft entspricht.

 
[BFH 29.8.2017, VIII R 13/16]
MELDUNGEN
 
FG Düsseldorf 13.7.2017, 9 K 1804/16 E
Keine Besteuerung des Rentenbarwerts einer Pensionszusage bei Übertragung auf eine andere GmbH

Das FG Düsseldorf hat sich mit der Besteuerung des Rentenbarwerts einer Pensionszusage bei Übertragung auf eine andere GmbH befasst und diese vorliegend verneint. Die Übernahme der Pensionsverpflichtung ist weder als Arbeitslohn noch als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln.

 
[FG Düsseldorf NL vom 15.1.2017]
 
BMF-Schreiben
Änderung des § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG ab 1.1.2018

Mit BMF-Schreiben v. 13.12.2017 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG an die ab 1.1.2018 geltende veränderte Rechtslage angepasst.

 
[Verlag Dr. Otto Schmidt]
AUS DEN HEFTEN
 
 
Die Berücksichtigung ausländischer Arbeitnehmer für die Berechnung der Schwellenwerte im Recht der Unternehmensmitbestimmung, AG 2018, 1


von Dr. Caspar Behme

Der Beitrag geht der Frage nach, ob die in ausländischen Betrieben und Tochtergesellschaften deutscher Gesellschaften beschäftigten Arbeitnehmer für die Berechnung der Schwellenwerte von 500 Arbeitnehmern (§ 1 Abs. 1 DrittelbG) und 2.000 Arbeitnehmern (§ 1 Abs. 1 MitbestG) sowie der Schwellenwerte, die über die Größe und die konkrete Zusammensetzung des Aufsichtsrats entscheiden (§ 7 Abs. 1 MitbestG), mitzuzählen sind. Er zeigt auf, dass das Mitzählen der ausländischen Arbeitnehmer zwar nicht aus Gründen des europäischen Unionsrechts, wohl aber aus Gründen des deutschen Verfassungsrechts geboten und eine verfassungskonforme Auslegung der Schwellenwerte nach den anerkannten Auslegungsmethoden möglich ist. Das Ergebnis einer solchen verfassungskonformen Auslegung wird im Anschluss an die rechtliche Analyse einer rechtspolitischen Bewertung unterzogen. 

 
 

 
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ARBEITSGEMEINSCHAFT HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT IM DAV
 
 
Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht informiert über Fortbildungsangebote und Veranstaltungen

Fortbildung im Selbststudium für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft 

Die DAV-Plattform für die Fortbildung im Selbststudium http://www.faocampus.de/ bietet den Mitgliedern der AG Handels- und Gesellschaftsrecht eine einfache Möglichkeit der Fortbildung. Nach § 15 Abs. 4 FAO können Fachanwältinnen und Fachanwälte bis zu 5 Stunden ihrer Fortbildungspflicht im Selbststudium erfüllen, wenn hierzu eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Diese Lernerfolgskontrollen zu Fachbeiträgen aus Zeitschriften der Arbeitsgemeinschaften können deren Mitglieder unter faocampus.de absolvieren und die für den Nachweis bei der Rechtsanwaltskammer erforderlichen Bescheinigungen ausdrucken. Für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht bieten sich aktuell in Ausgabe 16/2017 der GmbHR der Beitrag von Dr. Rüdiger Werner zum Thema "Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen durch den Minderheitsgesellschafter der GmbH", in Ausgabe 17/2017 der Beitrag von Dr. Dominic Roth "Das Sperrjahr bei Liquidation der GmbH & Co. KG", in Ausgabe 21/2017 der Beitrag von Prof. Dr. Römermann "Aktuelles Gesellschaftsrecht rund um die GmbH im Jahre 2017" und in Ausgabe 22/2017 der Beitrag von Markus Geißler "Herabsetzung der Vergütung des Fremdgeschäftsführers in der Krise der GmbH - eine dogmatische Systemwidrigkeit?" als Fortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht an.

Aktuelle Veranstaltungen

16./17.3.2018
22. Deutsch-französisches Seminar, Aix en Provence

13./14.4.2018
Bilanzrecht an der Schnittstelle Handels-/Gesellschaftsrecht, Bensberg

7.6.2018
Deutscher Anwaltstag 2018 - Ausgewählte Fehlerszenarien im Handels- und Gesellschaftsrecht: Rechtlicher Umgang und Kommunikation, Mannheim

6./7.7.2018
Die GmbH im Gesellschafts- und Steuerrecht, Frankfurt

5./6.10.2018
13. Deutscher Handels- und Gesellschaftsrechtstag, Berlin


Weiterführende Links:

1.) Zur Homepage der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV

2.) Ausführliche Veranstaltungshinweise der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht

 

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verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975


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Ass. iur. Katharina Melkko, Redaktion AG
RAin Dr. Lena-Marie Schauß, Redaktion GmbHR
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
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50968 Köln

Tel.: 0221-93738-561
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