Deutsche Mitbestimmung verstößt nicht gegen Unionsrecht | BMF-Schreiben zu Cum/Cum-Transaktionen | Seminar zum Gesellschafterstreit in GmbH & Co. KG
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In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft
Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV
ARGE Handels- und Gesellschaftsrecht
   
 
    19.07.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

die deutsche Mitbestimmung ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Dies hat der EuGH in seiner am gestrigen Tage ergangenen Entscheidung festgestellt. Der Ausschluss der außerhalb Deutschlands beschäftigten Arbeitnehmer eines Konzerns vom aktiven und passiven Wahlrecht bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der deutschen Muttergesellschaft verstoße nicht gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer.

Das BMF hat am 17.7.2017 ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen veröffentlicht. Es enthält grundsätzliche Aussagen zur materiell-rechtlichen Beurteilung von Cum/Cum-Transaktionen und veranschaulicht anhand von Praxisbeispielen mögliche Cum/Cum-Gestaltungen und ihre steuerlichen Folgen.

Erfahren Sie außerdem mehr zu dem EuGH-Schlussantrag von Generalanwalt Bobke zur Zuständigkeit nationaler Gerichte für Klagen juristischer Personen wegen Online-Verleumdung.

Viele Grüße aus Köln

Katharina Melkko
AG-Redaktion

P.S.:Wie sich der "Gesellschafterstreit in GmbH und GmbH & Co. KG" steuerlich und prozessual auswirkt, erfahren Sie am 13.9.2017 in Köln. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier!



Verlagsangebot
Scholz, GmbH-Gesetz, Bände 1-3, Kommentar. 12. neu bearbeitete und erweiterte Auflage.


 

Rechtsprechung:

BFH: Kein Verlustausgleich bei negativem Kapitalkonto in Folge der Aufstellung einer negativen Ergänzungsbilanz
 
BFH: Aufstockung einer Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft als steuerbarer Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 2a GrEStG und Anzeigepflicht
 
BFH: Gewinngemeinschaftsvertrag als Mitunternehmerschaft
 
 
 
 

Meldungen:

Deutsche Unternehmensmitbestimmung mit Unionsrecht vereinbar
 
BMF-Schreiben zu Cum/Cum-Transaktionen
 
Zur Rechtmäßigkeit einer außerbilanziellen Gewinnkorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG
 
EuGH-Schlussantrag zur Zuständigkeit nationaler Gerichte für Klagen juristischer Personen wegen Online-Verleumdung
 
 
 

 

Literatur:

Vorschau GmbH-Rundschau / Die Aktiengesellschaft
 
 

 

Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV:

Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht informiert über folgende Fortbildungsangebote und Veranstaltungen
 
 


Verlagsangebot
Krieger/Uwe H. Schneider (Hrsg.), Handbuch Managerhaftung. 3. Auflage 2017. Jetzt bestellen!


Rechtsprechung: Steuerrecht

BFH: Kein Verlustausgleich bei negativem Kapitalkonto in Folge der Aufstellung einer negativen Ergänzungsbilanz

Wird das Kapitalkonto eines Kommanditisten unter Berücksichti­gung einer negativen Ergänzungsbilanz, welche in Folge der Wahlrechtsausübung nach § 6b EStG aufzustellen war, negativ, sind Verluste, die zu einer Erhöhung des Negativsaldos führen, nicht ausgleichsfähig. Eine tatsächlich geleistete Einlage steht damit bis zur Höhe des in der negativen Ergänzungsbilanz ausgewiesenen Negativkapitals nicht als Verlustausgleichsvolu­men zur Verfügung.
[BFH, Urt. v. 18.5.2017 - IV R 36/14]


Rechtsprechung: Steuerrecht

BFH: Aufstockung einer Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft als steuerbarer Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 2a GrEStG und Anzeigepflicht

1. Ein Gesellschafter ist neu i.S. des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG, wenn er zivilrechtlich erstmals ein Mitgliedschafts­recht an einer bestehenden grundbesitzenden Personengesell­schaft erwirbt oder wenn er innerhalb von fünf Jahren nach dem erstmaligen Erwerb des Mitgliedschaftsrechts seine Beteiligung durch den Erwerb weiterer Anteile am Gesellschaftsvermögen aufstockt. Er verliert grunderwerbsteuerrechtlich die Eigen­schaft als neuer Gesellschafter erst mit Ablauf von fünf Jah­ren.

2. Die Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a GrEStG erfasst auch die Aufstockung der Beteiligungsquote eines neuen Gesellschafters.

[BFH, Urt. v. 17.5.2017 - II R 35/15]


Rechtsprechung: Steuerrecht

BFH: Gewinngemeinschaftsvertrag als Mitunternehmerschaft

1. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Beteiligten einer Ge­winn- und Verlustgemeinschaft i.S.d. § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG eine Mitunternehmerschaft bilden. Über diese Frage ist grund­sätzlich ‑ bejahend oder verneinend ‑ im Verfahren der geson­derten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte zu ent­scheiden.

2. Die Zulassung einer "Querorganschaft", die eine Ergebnis­konsolidierung im Gleichordnungskonzern ermöglichen würde, ist nicht aus unionsrechtlichen Gründen geboten.

[BFH, Urt. v. 22.2.2017 - I R 35/14]


Verlagsangebot
11. Sommer-Kongress der Centrale für GmbH - 01.09.2017


Meldungen: EuGH 18.7.2017, C‑566/15

Deutsche Unternehmensmitbestimmung mit Unionsrecht vereinbar

Das deutsche Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Der Ausschluss der außerhalb Deutschlands beschäftigten Arbeitnehmer eines Konzerns vom aktiven und passiven Wahlrecht bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der deutschen Muttergesellschaft verstößt nicht gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer.
[EuGH Pressemitteilung vom 18.7.2017]

Meldungen: BMF, Schreiben vom 17.7.2017, IV C 1 - S 2252/15/10030 :005

BMF-Schreiben zu Cum/Cum-Transaktionen

Am 17.7.2017 hat das Bundesministerium der Finanzen unter Bezugnahme auf das BMF-Schreiben vom 11.11.2016 (BStBl. 2016 I, 1324) ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von  Cum/Cum-Transaktionen veröffentlicht.
[Bundesfinanzministerium.de]

Meldungen: FG Düsseldorf 27.6.2017, 6 K 896/17 K,G

Zur Rechtmäßigkeit einer außerbilanziellen Gewinnkorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG

Der BFH hat schon mehrfach entschieden, dass der abkommensrechtliche Grundsatz des "dealing at arm's length" nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MA (hier nach Art. IV DBA Großbritannien vom 26.11.1964) eine Einkünftekorrektur nach nationalen Vorschriften der Vertragsstaaten (hier: nach § 1 Abs. 1 AStG) nur dann ermöglicht, wenn der zwischen den verbundenen Unternehmen vereinbarte Preis (hier: der Darlehenszins) seiner Höhe, also seiner Angemessenheit nach, dem Fremdvergleichsmaßstab nicht standhält.
[FG Düsseldorf online]

Meldungen: EuGH-Generalanwalt, 13.7.2017, Rs C-194/16

EuGH-Schlussantrag zur Zuständigkeit nationaler Gerichte für Klagen juristischer Personen wegen Online-Verleumdung

Am 13.7.2017 hat der Generalanwalt Bobek am EuGH in seinem Schlussantrag die Auffassung vertreten, dass eine juristische Person, die einen Schaden wegen der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts durch Äußerungen im Internet geltend macht, in dem Mitgliedstaat der EU Klage erheben kann, in welchem sich der Mittelpunkt ihrer Interessen befindet. Dies gelte für den gesamten geltend gemachten Schaden.
[EuGH PM Nr. 78/17 vom 13.7.2017]

Literatur

 

Die nächste Ausgabe der GmbHR (15/2017) erscheint am 1.8.2017. Eine Vorschau finden Sie im nächsten Wochenüberblick.

Die nächste Ausgabe der AG (15/2017) erscheint am 5.8.2017.

Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV

Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht informiert über folgende Fortbildungsangebote und Veranstaltungen

Fortbildung im Selbststudium für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft 

Die DAV-Plattform für die Fortbildung im Selbststudium www.faocampus.de bietet den Mitgliedern der AG Handels- und Gesellschaftsrecht eine einfache Möglichkeit der Fortbildung. Nach § 15 Abs. 4 FAO können Fachanwältinnen und Fachanwälte bis zu 5 Stunden ihrer Fortbildungspflicht im Selbststudium erfüllen, wenn hierzu eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Diese Lernerfolgskontrollen zu Fachbeiträgen aus Zeitschriften der Arbeitsgemeinschaften können deren Mitglieder unter faocampus.de absolvieren und die für den Nachweis bei der Rechtsanwaltskammer erforderlichen Bescheinigungen ausdrucken. Für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht  werden regelmäßig Beiträge in der GmbH-Rundschau als Fortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht angeboten.

Aktuelle Veranstaltungen
06./07.10.2017:
12. Handels- und Gesellschaftsrechtstag, Berlin


Weiterführende Links:

1.) Zur Homepage der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV

2.) Ausführliche Veranstaltungshinweise der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht


 

Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:

Ass. iur. Katharina Melkko, Redaktion AG
RAin Lena-Marie Schauß, Redaktion GmbHR


 


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