Die wichtigsten unternehmensrechtlichen News der letzten Woche im Überblick.
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In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft
Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV
ARGE Handels- und Gesellschaftsrecht
   
 
    26.10.2016  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

nachfolgend finden Sie die wichtigsten unternehmensrechtlichen News der letzten Woche im Überblick.

Außerdem haben Sie demnächst wieder die Möglichkeit zum

Selbststudium nach § 15 FAO mit der GmbH-Rundschau und der ARGE Handels- und Gesellschaftsrecht!

In der nächsten Ausgabe der GmbH-Rundschau (GmbHR 19/2016, s. dazu auch weiter unten) behandelt Prof. Dr. Volker Römermann das Thema „Aktuelles Gesellschaftsrecht rund um die GmbH im Jahre 2016“. Die Lernerfolgskontrolle hierzu finden Sie online unter www.gmbhr.de/15FAO.Als Mitglied der ARGE Handels- und Gesellschaftsrecht steht Ihnen das Angebot unter http://www.faocampus.de/ zur Verfügung.

Viel Erfolg beim Selbststudium!

Mit den besten Grüßen
Dr. Birgitta Peters
AG/GmbHR-Redaktion


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Rechtsprechung:

OLG Stuttgart: Haftung des Geschäftsführers wegen unzureichender Auskünfte bei Zeichnung einer stillen Beteiligung an der GmbH
 
OLG Köln: Befreiung eines Liquidators von den Beschränkungen des § 181 BGB bei entsprechender satzungsmäßiger Befreiung des Geschäftsführers
 
OLG Frankfurt a. M.: Vereinbarkeit des deutschen Mitbestimmungsrechts mit den AEUV?
 
BFH: Einwirkung abkommensrechtlicher Begriffsbestimmungen auf innerstaatliches Steuerrecht
 
 

 

Literatur:

Vorschau GmbH-Rundschau / Die Aktiengesellschaft
 
 

     
 

Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV:

Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht informiert über folgende, in den nächsten Monaten angebotene Veranstaltungen
 
 
   
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Rechtsprechung: GmbH-Recht

OLG Stuttgart: Haftung des Geschäftsführers wegen unzureichender Auskünfte bei Zeichnung einer stillen Beteiligung an der GmbH

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet einem Anleger, der sich als stiller Gesellschafter an der GmbH beteiligt hat, nur in Ausnahmefällen persönlich auf Schadensersatz wegen unzureichender Auskünfte bei Zeichnung der Anlage.

[OLG Stuttgart, Urt. v. 23.2.2016 - 1 U 97/15]


Rechtsprechung: GmbH-Recht

OLG Köln: Befreiung eines Liquidators von den Beschränkungen des § 181 BGB bei entsprechender satzungsmäßiger Befreiung des Geschäftsführers

Die gesellschaftsvertragliche Regelung über die Befreiung der GmbH-Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB lässt sich nicht auf den (geborenen) Liquidator erstrecken. Die Regelungen des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Geschäftsführung lassen sich auch dann nicht auf die Liquidation übertragen, wenn die bisherigen Geschäftsführer als geborene Liquidatoren tätig werden.
[OLG Köln, Beschl. v. 21.9.2016 - 2 Wx 377/16]


Rechtsprechung: Aktienrecht

OLG Frankfurt a. M.: Vereinbarkeit des deutschen Mitbestimmungsrechts mit den AEUV?

1. Wenn ein Gericht eine Rechtsfrage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, können andere Gerichte in Verfahren, in denen dieselbe Rechtsfrage auftaucht, das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH aussetzen; eine erneute Vorlage ist nicht veranlasst.

2. Die Frage der Vereinbarkeit des deutschen Mitbestimmungsrechts mit dem AEUV ist zweifelhaft.

(Anschluss an KG Berlin v. 16.10.2015 - 14 W 89/15, AG 2015, 872)

[OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 17.6.2016 - 21 W 91/15]


Rechtsprechung: Steuerrecht

BFH: Einwirkung abkommensrechtlicher Begriffsbestimmungen auf innerstaatliches Steuerrecht

Der in § 9 Nr. 3 GewStG verwendete Begriff der Betriebsstätte bestimmt sich nicht nach der Definition des jeweils einschlägigen DBA, sondern nach innerstaatlichem Recht (Bestätigung von BFH-Urt. v. 5.6.1986 - IV R 268/82, BFHE 146, 447 = BStBl. II 1986, 659; Abweichung von AEAO zu § 12 Tz. 4; BMF-Schr. v. 31.1.2014, BStBl. I 2014, 290, zuletzt geändert durch BMF-Schr. v. 26.1.2016, BStBl. I 2016, 155).

[BFH, Urt. v. 20.7.2016 - I R 50/15]


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Literatur

Die nächste Ausgabe der AG (Heft 21/2016) erscheint am 05.11.2016. Eine Vorschau finden Sie im nächsten Wochenüberblick.

Die nächste Ausgabe der GmbHR (Heft 21/2016) erscheint am 01.11.2016. Lesen Sie darin folgende Beiträge:

§ 15 FAO Selbststudium:
Prof. Dr. Volker Römermann
Aktuelles Gesellschaftsrecht rund um die GmbH im Jahre 2016
Das Jahr 2016 hat im Bereich des GmbH-Gesellschaftsrechts spannende Entscheidungen des BVerfG, des BGH und einiger Obergerichte mit sich gebracht, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Beratungspraxis haben. In diesem Beitrag werden zunächst anhand einer notwendig subjektiven Auswahl von Entscheidungen u.a. zum Thema "Gesellschafterliste", "Treuepflicht" und "Haftung" die Folgen für die Beratungspraxis aufgezeigt. Abschließend werden auch aktuelle Entwicklungen bei der Freiberufler-GmbH dargestellt.

Dr. Dennis Geissler
Haftung des eingetragenen und faktischen Geschäftsführers sowie des directors oder shadow directors einer englischen Limited
- Lösungswege aus der Haftungsfalle des § 64 GmbHG -
Aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung zur Haftung nach § 64 GmbHG verschieben die Beweislast gravierend und begründen für das eingetragene oder faktische Organ einer GmbH oder Limited existenzielle Risiken. Dieser Beitrag soll den Stand der Rechtsprechung aufzeigen und Wege aus der Haftungsfalle vorschlagen, die sich im Verteidigungsfall vor Gericht bewährt haben.

Dr. Jochen Kotzenberg, LL.M. / Dr. Marc Jülicher
Erbschaftsteuerreform: Die gesetzlichen Neuregelungen für die Unternehmensnachfolge
Nach zähem Ringen hat der Bundesrat am 14.10.2016 dem "Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" in der Fassung vom 29.9.2016 zugestimmt. Knapp 22 Monate, nachdem das BVerfG am 17.12.2014 die Verfassungswidrigkeit der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen nach den §§ 13a, 13b ErbStG festgestellt hat, ist die Unternehmenserbschaftsteuerreform damit Gesetz geworden. Durch die Neuregelungen wird das bisherige Verschonungssystem für Betriebsvermögen teilweise gravierend geändert. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelungen und unterzieht diese einer kritischen Analyse.



Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV

Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht informiert über folgende, in den nächsten Monaten angebotene Veranstaltungen

Fortbildung im Selbststudium für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft 
Die DAV-Plattform für die Fortbildung im Selbststudium www.faocampus.de bietet den Mitgliedern der AG Handels- und Gesellschaftsrecht eine einfache Möglichkeit der Fortbildung. Nach § 15 Abs. 4 FAO können Fachanwältinnen und Fachanwälte bis zu 5 Stunden ihrer Fortbildungspflicht im Selbststudium erfüllen, wenn hierzu eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Diese Lernerfolgskontrollen zu Fachbeiträgen aus Zeitschriften der Arbeitsgemeinschaften können deren Mitglieder unter faocampus.de absolvieren und die für den Nachweis bei der Rechtsanwaltskammer erforderlichen Bescheinigungen ausdrucken. Für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht bietet aktuell Heft 7/2016 der GmbH-Rundschau eine Lernerfolgskontrolle zu einem Beitrag über die "Beachtung der Anfechtungsfrist bei Klage vor nicht zuständigem Schiedsgericht" als Fortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht.


Links:

1.) Zur Homepage der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV

2.) Veranstaltungshinweise


 

Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. Birgitta Peters
Leitung Programmbereich Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht
 


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