Literatur Die nächste Ausgabe der AG (13-14/2017) erscheint am 5.7.2017. Eine Vorschau finden Sie im nächsten Wochenüberblick. Die nächste Ausgabe der GmbHR (13/2017) erscheint am 1.7.2017. Lesen Sie darin u.a. die folgenden Beiträge: Prof. Dr. Walter Bayer Zum Stimmverbot des Betroffenen bei Beschlussfassungen "aus wichtigem Grund" Hans-Joachim Priester, dem der Beitrag zu seinem 80. Geburtstag gewidmet ist, hat bei seinem letzten Besuch in Jena über "Stimmrechtsausschlüsse und Satzungsregelungen" referiert (Priester, GmbHR 2013, 225 ff.). Und schon im Jahre 1994 hat er sich mit dem Stimmverbot des GmbH-Gesellschafters bei Entlastungsbeschlüssen auseinandergesetzt (Priesterin FS Rowedder 1994, S. 369 ff.). Hoch kontrovers - und von unserem Jubilar noch nicht erörtert - ist die Problematik von Stimmverboten des Betroffenen, wenn ein Beschluss gegen ihn initiiert wird, der auf einen "wichtigen Grund" gestützt wird, dieser jedoch - wie regelmäßig - umstritten ist. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt Stimmrechtsausschluss bei der Beschlussfassung über die Abberufung aus wichtigem Grund - Zum Urteil des BGH vom 4.4.2017 - II ZR 77/16 - Im reichen Oeuvre von Hans-Joachim Priester zum Recht der GmbH spielen neben Fragen der Satzungsgestaltung, der Satzungsänderung und der Kapitalsicherung auch die gesetzlichen Stimmverbote eine nicht unbeträchtliche Rolle (s. nur in FS Rowedder, 1994, S. 369 ff., GmbHR 2013, 225 ff. u. AG 2007, 190 ff. [dort zum dreiköpfigen Aufsichtsrat der AG]). Das in der vorliegenden Ausgabe veröffentlichte Urteil des BGH vom 4.4.2017 - II ZR 77/16 ist ein bemerkenswerter Testfall für die Relevanz der Stimmverbotsregeln im Rahmen von Beschlussstreitigkeiten und ein neues Beispiel für die intrikaten rechtstechnischen Probleme der Geschäftsführer-Abberufung aus wichtigem Grund (ausführlich hierzu Grunewald in FS Zöllner, Bd. I, 1998, S. 177 ff.; Kubis in Liber amicorum Martin Winter, 2011, S. 387 ff.; Seb. Fischer, BB 2013, 2819 ff.; Werner, GmbHR 2015, 1185 ff.). Prof. Dr. Detlef Kleindiek Mehrheitsentscheidungen in der Personengesellschaft: Formelle und materielle Legitimation Über die genauen Anforderungen an die Legitimation von Mehrheitsentscheidungen in der Personengesellschaft herrscht nach wie vor beträchtliche Verwirrung. Einer BGH-Entscheidung aus 2014 wird verbreitet entnommen, der II. Zivilsenat habe sich von der tradierten "Kernbereichslehre" distanziert und stelle nur noch darauf ab, ob ein Eingriff in die individuelle Rechtsstellung eines überstimmten Gesellschafters im Gesellschaftsinteresse geboten und dem Betroffenen zumutbar sei. Der Beitrag bemüht sich um eine Systematisierung der jüngeren BGH-Rechtsprechung und sucht Missverständnissen zu begegnen. Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe H. Schneider Haftungsfreistellung und Entlastung des Geschäftsführers bei der GmbH & Co. KG Der Beitrag beschäftigt sich mit einer für die Praxis bedeutsamen Frage, nämlich der Haftungsfreistellung und der Entlastung des Geschäftsführers bei der GmbH & Co. KG. Rechtsprechung findet sich dazu wenig, obwohl die Auswirkungen für den Geschäftsführer weitreichend sind. Geklärt werden soll insbesondere, ob die Haftungsfreistellung bei der GmbH zugleich zur Haftungsfreistellung bei der KG führt und ob zur Präklusionswirkung der Entlastung ein Beschluss der Gesellschafter der GmbH genügt, oder ob es auch eines Beschlusses der Gesellschafter der KG bedarf. Prof. Dr. Dres. h.c. Harm Peter Westermann Erfahrungen mit der Runderneuerung von Rechtsformen des Gesellschaftsrechts Der Beitrag versucht, das auch für das deutsche GmbH-Recht als beispielhaft empfundene niederländische Gesetz vom Jahre 2012, das eine Neuordnung des Rechts der BV durch Einführung einer "Flex-BV" gebracht hat, in seiner Begründung und den ersten Erfahrungen mit seiner Anwendung kurz darzustellen. Ziel ist, hieraus erste Eindrücke zu den Erfolgsaussichten (aus Sicht der Praxis) einer solchen Reform, aber auch zu den Pflichten (und damit verbundenen Haftungsrisiken) der Geschäftsführer und der mit der Gründung und Prüfung befassten Wirtschaftsprüfer zu gewinnen, die auch in die Diskussion um die verschiedentlich geforderte Abschaffung der UG (haftungsbeschränkt) in Deutschland einfließen könnten. Dr. Hartmut Wicke, LL.M. Praxisfragen der Aufhebung von Unternehmensverträgen Eine GmbH kann als herrschendes oder als abhängiges Unternehmen mit einem anderen Unternehmen einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag schließen (§ 291 AktG). Entsprechende Unternehmensverträge haben für die GmbH große praktische Bedeutung, da ihr Abschluss gemäß §§ 14 u. 17 KStG Voraussetzung für die Anerkennung der körperschafts- und gewerbesteuerlichen Organschaft ist. Da das GmbH-Gesetz kein eigenständiges Konzernrecht kennt, werden die Vorschriften der §§ 291 ff. AktG in weiten Teilen und unter Berücksichtigung der rechtsformspezifischen Besonderheiten auch auf Unternehmensverträge mit einer GmbH als abhängigem Unternehmen angewandt. Die Rechtsprechung hat sich den vergangenen Jahren wiederholt vor allem mit Fragen der Aufhebung von Unternehmensverträgen befasst, die im Kontext von M&A-Transaktionen eine große Rolle spielen, und im Folgenden näher beleuchtet werden sollen. Prof. Dr. Götz Tobias Wiese / Hubertus Leo, LL.M. Die Ausgestaltung von Management-Beteiligungsmodellen - Überlegungen nach dem BFH-Urteil vom 4.10.2016 - IX R 43/15 - Der BFH hat mit dem Grundsatzurteil vom 4.10.2016 - IX R 43/15, GmbHR 2017, 256 klare Leitlinien für die steuerliche Behandlung von Management-Beteiligungen aufgestellt. Auch wenn sich nur Mitarbeiter des Unternehmens beteiligen dürfen und auch wenn der Manager die Beteiligung bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses an den Hauptgesellschafter übertragen muss, erkennt der BFH eine Sonderrechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber an. die losgelöst vom Arbeitsverhältnis besteht. Veräußerungserlöse aus dieser unabhängigen Erwerbsquelle sind nach § 17, § 20 Abs. 2 und § 23 EStG zu versteuern. Das für ein Sonderrechtsverhältnis geforderte Totalverlustrisiko entfällt nicht, wenn der Manager bei Rückübertragung der Beteiligung - wie im vom BFH entschiedenen Fall - mindestens seinen Einstandspreis erhält, wie dies vom BGH zivilrechtlich für die Anerkennung einer "Hinauskündigungsklausel" verlangt wird. Prof. Dr. Dietmar Gosch Nur ein paar Worte zu den Verlustabzugsbeschränkungen des § 8c KStG nach dem BVerfG-Verdikt Das BVerfG hat am 29.3.2017 entschieden: Die Verlustabzugsbeschränkung für Kapitalgesellschaften, wie sie in § 8c Abs. 1 S. 1 KStG bestimmt ist, ist verfassungswidrig. Das betrifft alle Regelungsfassungen der Vorschrift zwischen 2011 und 2015. Steuerbescheide, die auf Basis dieser Vorschrift ergangen und bestandskräftig sind, bleiben davon nach § 79 Abs. 2 S. 1 BVerfGG unberührt. Bei noch "offenen" Steuerbescheiden ist das anders. Allerdings hat das BVerfG dem Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, die Verfassungswidrigkeit rückwirkend zu reparieren. Der Beitrag geht u.a. der Frage nach, welche Möglichkeiten sich für den Gesetzgeber für eine solche Reparatur ergeben. Er zeichnet überdies die Gründe für die Entscheidung des BVerfG nach und zeigt "kollaterale Effekte" des BVerfG-Beschlusses auf. |