| RECHTSPRECHUNG |
Aktienrecht OLG Karlsruhe: Befangenheit eines Sachverständigen im Spruchverfahren Zur Besorgnis der Befangenheit bei einem für die Unternehmensbewertung einer Aktiengesellschaft im Spruchverfahren bestellten Gerichtssachverständigen: Die Mitgliedschaft des Sachverständigen im Institut der Deutschen Wirtschaft (IDW) und in dessen Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit. Eine etwaige frühere Tätigkeit als Privatgutachter - im Auftrag eines Hauptaktionärs - in anderen Verfahren betreffend andere Aktiengesellschaften begründet ebenfalls nicht die Besorgnis der Befangenheit. [OLG Karlsruhe v. 31.01.2018 - 12 W 45/17] | | | Gesellschaftsrecht OLG Celle: Gesellschafterstellung eines Ungeborenen im Handelsregister; ungeborenes Kind als Kommanditist 1. Die Schenkung eines Kommanditanteils an eine ungeborene Leibesfrucht kann nicht vor der Geburt in das Handelsregister eingetragen werden.
2. Die Schenkung eines Kommanditanteils an einer wirtschaftenden Wind-KG an eine ungeborene Leibesfrucht dürfte nicht als lediglich rechtlich vorteilhaftes Rechtsgeschäft frei von einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts wirksam werden. [OLG Celle v. 30.1.2018 - 9 W 13/18] | | | GmbH-Recht OLG Celle: Dauer der Beibehaltung der Regelungen über den Gründungsaufwand der GmbH in der Satzung Die Satzungsregelungen über die Tragung des Gründungsaufwandes in der Satzung der GmbH dürfen jedenfalls vor Ablauf von zehn Jahren nach erstmaliger Eintragung der Gesellschaft nicht gestrichen werden. [OLG Celle v. 2.2.2018 - 9 W 15/18] | | | Steuerrecht EUGH: EU-Rechtswidrigkeit von § 50d Abs. 3 EstG 2007 ("Deister Holding") Art. 1 Abs. 2 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten in der durch die Richtlinie 2006/98/EG des Rates vom 20. November 2006 geänderten Fassung und Art. 49 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Steuervorschrift eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegenstehen, die einer gebietsfremden Muttergesellschaft, soweit Personen an ihr beteiligt sind, denen die Erstattung oder Befreiung vom Steuerabzug an der Quelle nicht zustände, wenn sie die Gewinnausschüttungen einer gebietsansässigen Tochtergesellschaft unmittelbar bezögen, die Entlastung von Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen verweigert, sobald eine der in dieser Vorschrift aufgestellten Voraussetzungen erfüllt ist. [EuGH v. 20.12.2017 - verb. Rs C-504/16, C-613/16 ] | | |
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