Beschlussfeststellung, Stimmrecht und Klageobliegenheit in der GmbH | Gründungsaufwand in der GmbH-Satzung
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In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV ARGE Handels- und Gesellschaftsrecht    
28.02.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
wenn zwischen Gesellschaftern einer GmbH Streit über Stimmrechte herrscht, besteht in vielen Fällen Unsicherheit, was in einer Gesellschafterversammlung beschlossen wurde. Kontrovers diskutiert werden in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Beschlussfeststellung und die Rolle des Versammlungsleiters. Zu diesen Fragen nimmt nun Prof. Dr. Holger Altmeppen in der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Nr. 5/2018) Stellung und leitet einen Lösungsansatz aus der Dogmatik eines Gesellschafterbeschlusses ab.

Mit der Frage, wie lange die Regelungen über den Gründungsaufwand der GmbH in der Satzung beibehalten werden müssen, hat sich kürzlich das OLG Celle auseinandergesetzt. Den Leitsatz dieser Entscheidung sowie weitere interessante Meldungen finden Sie in unserem heutigen Newsletter.

Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihnen



Dr. Lena-Marie Schauß
GmbHR-Redaktion

 

 
Verlagsangebot
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RECHTSPRECHUNG
OLG Karlsruhe: Befangenheit eines Sachverständigen im Spruchverfahren
OLG Celle: Gesellschafterstellung eines Ungeborenen im Handelsregister; ungeborenes Kind als Kommanditist
OLG Celle: Dauer der Beibehaltung der Regelungen über den Gründungsaufwand der GmbH in der Satzung
EUGH: EU-Rechtswidrigkeit von § 50d Abs. 3 EstG 2007 ("Deister Holding")
 
 
MELDUNGEN
Keine Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel am Zinssatz nach § 238 AO
Bestimmbarkeit des Inhaltsadressaten
 

 
AUS DEN HEFTEN
Beschlussfeststellung, Stimmrecht und Klageobliegenheit in der GmbH (GmbHR 2018, 225)
 
 
Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV:
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RECHTSPRECHUNG
 
Aktienrecht
OLG Karlsruhe: Befangenheit eines Sachverständigen im Spruchverfahren

Zur Besorgnis der Befangenheit bei einem für die Unternehmensbewertung einer Aktiengesellschaft im Spruchverfahren bestellten Gerichtssachverständigen: Die Mitgliedschaft des Sachverständigen im Institut der Deutschen Wirtschaft (IDW) und in dessen Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit. Eine etwaige frühere Tätigkeit als Privatgutachter - im Auftrag eines Hauptaktionärs - in anderen Verfahren betreffend andere Aktiengesellschaften begründet ebenfalls nicht die Besorgnis der Befangenheit.

[OLG Karlsruhe v. 31.01.2018 - 12 W 45/17]
 
Gesellschaftsrecht
OLG Celle: Gesellschafterstellung eines Ungeborenen im Handelsregister; ungeborenes Kind als Kommanditist

1. Die Schenkung eines Kommanditanteils an eine ungeborene Leibesfrucht kann nicht vor der Geburt in das Handelsregister eingetragen werden.

2. Die Schenkung eines Kommanditanteils an einer wirtschaftenden Wind-KG an eine ungeborene Leibesfrucht dürfte nicht als lediglich rechtlich vorteilhaftes Rechtsgeschäft frei von einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts wirksam werden.

[OLG Celle v. 30.1.2018 - 9 W 13/18]
 
GmbH-Recht
OLG Celle: Dauer der Beibehaltung der Regelungen über den Gründungsaufwand der GmbH in der Satzung

Die Satzungsregelungen über die Tragung des Gründungsaufwandes in der Satzung der GmbH dürfen jedenfalls vor Ablauf von zehn Jahren nach erstmaliger Eintragung der Gesellschaft nicht gestrichen werden.

[OLG Celle v. 2.2.2018 - 9 W 15/18]
 
Steuerrecht
EUGH: EU-Rechtswidrigkeit von § 50d Abs. 3 EstG 2007 ("Deister Holding")

Art. 1 Abs. 2 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten in der durch die Richtlinie 2006/98/EG des Rates vom 20. November 2006 geänderten Fassung und Art. 49 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Steuervorschrift eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegenstehen, die einer gebietsfremden Muttergesellschaft, soweit Personen an ihr beteiligt sind, denen die Erstattung oder Befreiung vom Steuerabzug an der Quelle nicht zustände, wenn sie die Gewinnausschüttungen einer gebietsansässigen Tochtergesellschaft unmittelbar bezögen, die Entlastung von Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen verweigert, sobald eine der in dieser Vorschrift aufgestellten Voraussetzungen erfüllt ist.

[EuGH v. 20.12.2017 - verb. Rs C-504/16, C-613/16 ]
MELDUNGEN
 
FG Köln 29.1.2018, 15 V 3279/17
Keine Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel am Zinssatz nach § 238 AO

Gegen die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 6 % p.a. nach § 238 AO sind derzeit mehrere Revisionsverfahren beim BFH anhängig. Diese Verfahren führen nach Überzeugung des Senats aber nicht dazu, dass ein Aussetzungsinteresse der Antragsteller so hoch zu gewichten wäre, dass dieses eine - faktisch auch über den entschiedenen Einzelfall hinaus wirkende - Suspendierung der Verzinsungsregelung bewirkt.

 
[Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW]
 
BFH 23.8.2017, I R 52/15
Bestimmbarkeit des Inhaltsadressaten

Steuer- und Feststellungsbescheide, die die Adressaten lediglich in einem Bescheidkopf mit der jeweiligen Steuernummer benennen und weder eine (vollständige oder abgekürzte) Firmenbezeichnung noch eine Anschrift tragen ("leeres Adressfeld"), erfüllen nicht die Voraussetzungen an die hinreichende Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit ihres Inhaltsadressaten.

 
[BFH online]
AUS DEN HEFTEN
 
 
Beschlussfeststellung, Stimmrecht und Klageobliegenheit in der GmbH (GmbHR 2018, 225)


von Prof. Dr. Holger Altmeppen

Neuere Urteile und Beiträge bestätigen die fortdauernde Unsicherheit darüber, was die Gesellschafterversammlung einer GmbH im Fall des Streits ihrer Gesellschafter über Stimmrechte beschlossen, insbesondere welche Bedeutung die Beschlussfeststellung in diesem Zusammenhang hat. Der Autor legt dar, dass sich die Lösung aus der Dogmatik eines Gesellschafterbeschlusses ergibt, der zu seiner Wirksamkeit als Organakt der Beschlussfeststellung bedarf. Die Befugnisse eines Versammlungsleiters sind auf dieser - von der h.M. bisher nicht beachteten - dogmatischen Grundlage des Gesellschafterbeschlusses einzuordnen.

 
 

 
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ARBEITSGEMEINSCHAFT HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT IM DAV
 
 
Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht informiert über Fortbildungsangebote und Veranstaltungen

Fortbildung im Selbststudium für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft 

Die DAV-Plattform für die Fortbildung im Selbststudium http://www.faocampus.de/ bietet den Mitgliedern der AG Handels- und Gesellschaftsrecht eine einfache Möglichkeit der Fortbildung. Nach § 15 Abs. 4 FAO können Fachanwältinnen und Fachanwälte bis zu 5 Stunden ihrer Fortbildungspflicht im Selbststudium erfüllen, wenn hierzu eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Diese Lernerfolgskontrollen zu Fachbeiträgen aus Zeitschriften der Arbeitsgemeinschaften können deren Mitglieder unter faocampus.de absolvieren und die für den Nachweis bei der Rechtsanwaltskammer erforderlichen Bescheinigungen ausdrucken. Für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht bieten sich aktuell in Ausgabe 16/2017 der GmbHR der Beitrag von Dr. Rüdiger Werner zum Thema "Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen durch den Minderheitsgesellschafter der GmbH", in Ausgabe 17/2017 der Beitrag von Dr. Dominic Roth "Das Sperrjahr bei Liquidation der GmbH & Co. KG", in Ausgabe 21/2017 der Beitrag von Prof. Dr. Römermann "Aktuelles Gesellschaftsrecht rund um die GmbH im Jahre 2017" und in Ausgabe 22/2017 der Beitrag von Markus Geißler "Herabsetzung der Vergütung des Fremdgeschäftsführers in der Krise der GmbH - eine dogmatische Systemwidrigkeit?" als Fortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht an.

Aktuelle Veranstaltungen

16./17.3.2018
22. Deutsch-französisches Seminar, Aix en Provence

13./14.4.2018
Bilanzrecht an der Schnittstelle Handels-/Gesellschaftsrecht, Bensberg

7.6.2018
Deutscher Anwaltstag 2018 - Ausgewählte Fehlerszenarien im Handels- und Gesellschaftsrecht: Rechtlicher Umgang und Kommunikation, Mannheim

6./7.7.2018
Die GmbH im Gesellschafts- und Steuerrecht, Frankfurt

5./6.10.2018
13. Deutscher Handels- und Gesellschaftsrechtstag, Berlin


Weiterführende Links:

1.) Zur Homepage der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV

2.) Ausführliche Veranstaltungshinweise der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht

 

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RAin Dr. Lena-Marie Schauß, Redaktion GmbHR
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