Urlaub: Reiseversicherungen/Rechts-Know-how für Chefs  Feedback      Zur Webansicht
Handwerk Magazin Unternehmertipp
Urlaub 09.01.2020
Reiseversicherung: Welche Sie brauchen - und welche nicht
Versicherungen

Reiseversicherung: Welche Sie brauchen - und welche nicht

Wer dem Winter entfliehen möchte, reist für ein paar Tage oder Wochen in den Süden: Sonne, Licht und Luft für Körper, Geist und Seele tanken. Damit nichts Störendes zwischen Urlaubswunsch und Urlaubserlebnis kommt, bieten Versicherungen einen Schutz: etwa gegen Krankheit, kaputtes Auto und verlorenes Gepäck. Doch nicht jede Versicherung ist sinnvoll.   mehr...

Insolvenz

Insolvenz des Reiseveranstalters: Wenn der Urlaub zum Albtraum wird
Der Fall Thomas Cook

Insolvenz des Reiseveranstalters: Wenn der Urlaub zum Albtraum wird

Die schönste Zeit im Urlaub kann rasch zum Alptraum werden. Eine Reise wurde geplant, vorbereitet, gebucht und bezahlt und dann – geht der Reiseveranstalter pleite. Welche Rechte Betroffene haben. von Andrea Nasemann   mehr...

Resturlaub

Urlaubsanspruch: Resturlaub verfällt nicht
Arbeitsrecht

Urlaubsanspruch: Resturlaub verfällt nicht

Viele Arbeitnehmer nehmen Urlaubstage aus dem alten in das neue Jahr mit - und die Arbeitgeber lassen das zu. Korrekt ist das allerdings nicht. Die gesetzlichen Vorgaben zum Thema Resturlaub sind eindeutig. handwerk magazin erklärt, wie Arbeitgeber richtig vorgehen. von Andrea Nasemann   mehr...

Arbeitsrecht

Urlaub: Wann Sie ihn Mitarbeitern verweigern
Arbeitsrecht

Urlaub: Wann Sie ihn Mitarbeitern verweigern

Manchmal muss der Arbeitgeber den Urlaubswunsch seiner Mitarbeiter ablehnen. Allerdings hat er dafür nur einen geringen Spielraum. Was Chefs laut Gesetz dürfen. von Andrea Nasemann   mehr...
-ANZEIGE-

Reduzierter Kurs nur für ‚handwerk magazin‘-Leser

„Lukrative Kunden und loyale Mitarbeiter anziehen und begeistern“ ist der neue Kurs von Umberta Andrea Simonis und Thomas Issler. Das Format enthält sofort umsetzbares Praxis-Know-How, Erfolgsgeschichten, Interviews und reale Erfolgs-Beispiele von vielen verschiedenen Handwerksunternehmen. Hier als Online-Zugang oder DVD verfügbar. 

Sonderurlaub

Gründe für Sonderurlaub: Wann Mitarbeiter frei bekommen
Kurze Auszeit für Handwerker

Gründe für Sonderurlaub: Wann Mitarbeiter frei bekommen

Hochzeit, Geburt, Umzug oder Todesfall in der Familie: Für besondere Anlässe können Mitarbeiter im Handwerksbetrieb Sonderurlaub verlangen. Wann das der Fall ist und wie Sonderurlaub begründet werden muss. von Andrea Nasemann   mehr...

Erreichbar im Urlaub

Urlaub: Wenn Sie Ihre Mitarbeiter kontaktieren
Bereitschaft

Urlaub: Wenn Sie Ihre Mitarbeiter kontaktieren

Smartphone, Laptop mit W-Lan, Hotspot: Die Technik macht es möglich, Mitarbeiter auch im Urlaub jederzeit und überall zu erreichen. Aber darf der Arbeitgeber einfach anrufen? Chef-Knowhow rund um die Erreichbarkeit. von Andrea Nasemann   mehr...

Themenseite

Mehr zum Thema Urlaub: Schauen Sie auf unserer Themenseite vorbei!
Urlaub

Mehr zum Thema Urlaub: Schauen Sie auf unserer Themenseite vorbei!

Ob Urlaub von Mitarbeitern, Chef oder für die gesamte Firma: Wenn es um das Thema Ferien geht, gibt es in jedem Betrieb einiges zu beachten. Angefangen bei arbeitsrechtlichen Grundlagen über Urlaubsvertretung bis hin zu Reiseversicherungen. Wir haben für Sie die wichtigsten Aspekte über die schönste Zeit des Jahres zusammengestellt. von Ramón Kadel   mehr...

  Facebook

Jetzt facebook-Fan werden und alle Neuigkeiten auf facebook lesen.
 Zu unserer Facebook-Seite

  Twitter

Jetzt Twitter-Follower werden und alle Neuigkeiten auf Twitter lesen.
 Zu unserer Twitter-Seite

Jahresabo mit Prämie

Jahresabo mit Prämie
handwerk magazin

Jahresabo mit Prämie

12 Ausgaben handwerk magazin und eine von vielen hochwertigen Prämien für nur 104,90 € inkl. MwSt. und Versand. von handwerk magazin   mehr...
Adresse ändern | Handwerk Magazin | Shop | Bücher | Kontakt | MEDIA SALES | Newsletter abbestellen | Weiterempfehlen

handwerk magazin in den sozialen Netzwerken


                    

Rechtliche Hinweise


Die Redaktion von handwerk magazin übernimmt keine Verantwortung für Inhalte auf fremden Servern, auch wenn auf diese mit einem Link verwiesen wird oder wenn diese im Rahmen der Berichterstattung erwähnt werden. Inhalte dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis reproduziert, gedruckt, übersetzt, in digitaler Form weiterbearbeitet, in Archive übernommen oder Dritten unter einer fremden URL zugänglich gemacht werden. Der 'handwerk magazin-Unternehmertipp' erscheint wöchentlich. Feiertage, unvorhersehbare Ereignisse und technische Störungen können zu einer Verschiebung dieser Erscheinungsweise führen.

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung für Newsletter.

Impressum


Chefredakteur und V.i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV
Patrick Neumann
E-Mail: patrick.neumann@handwerk-magazin.de

Anschrift:
Holzmann Medien GmbH & Co. KG
Gewerbestraße 2
86825 Bad Wörishofen
Internet: www.holzmann-medien.de/datenschutz
Ust-ID.Nr.: DE 129204092
Handelsregister Amtsgericht Memmingen HRA5059
vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin: Holzmann Verlag GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer: Alexander Holzmann, Handelsregister Amtsgericht Memmingen HRB5009
Telefon: +49 8247 354-01
E-Mail: info@holzmann-medien.de

szmtag