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Sehr geehrte Damen und Herren,

das war ein Knaller kurz vorm Jahresende 2022: Das BAG stellte klar: Urlaubsverjährung nur nach Hinweis des Arbeitgebers. Hat das auch Ihre Kanzlei beschäftigt? Ein besonders wichtiger Punkt war aber unklar: Was gilt für die Urlaubsabgeltung? Wann verfallen oder verjähren Zahlungsansprüche für noch offenen Urlaub überhaupt? Und droht Arbeitgebern eine Klagewelle? Antworten geben jetzt zwei BAG-Urteile, die Sie im Interesse Ihrer Mandanten unbedingt kennen sollten. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! 

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Urlaubsabgeltung: BAG klärt Verjährung und Verfall  
 
 

Ansprüche auf Urlaubsabgeltung können verjähren. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem Arbeitnehmer ausscheiden. Ansprüche verfallen auch nach tarifvertraglichen Ausschlussfristen. Endete das Arbeitsverhältnis vor dem EuGH-Urteil vom 06.11.2018 kann sich der Beginn der Verfall- bzw. Verjährungsfrist ggf. verlagern. Das hat das BAG mit zwei Urteilen entschieden.

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  ++Gratis++ Nachweisgesetz: Hinweise und Musterformulierungen für den Arbeitsvertrag  
 
 

Bei neuen Arbeitsverträgen besteht ab sofort Handlungsbedarf: Das neue Nachweisgesetz ist seit dem 1.8.2022 in Kraft und die neuen Vorgaben sind ab sofort bei der Ausgestaltung der Arbeitsverträge zu beachten. Doch wie formulieren Sie und Ihre Mandanten die neuen Klauseln ganz konkret? Unsere Autorin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Iris Henkel, gibt Ihnen in diesem Download zu allen relevanten neuen Regelungen Musterformulierungen an die Hand, die Sie für Ihre eigenen Verträge und die Ihrer Mandanten nutzen können. Übersichtlich geordnet nach den entsprechenden Nummern des § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz.

Klicken Sie hier und laden Sie jetzt kostenlos die Hinweise und Musterformulierungen für den Arbeitsvertrag herunter!
 
 
 
 
  Wohnungsverkauf: Keine Hinweispflicht für erkennbare Mängel  
 
 

Verkäufer einer Eigentumswohnung müssen zwar grundsätzlich Sachmängel bei Vertragsverhandlungen offenbaren, um dem Vorwurf der arglistigen Täuschung zu vermeiden. Dies gilt aber nicht, wenn der Käufer den Mangel bei einer Besichtigung ohne Weiteres erkennen konnte. Davon ist bei Rissen an einer Dusche auszugehen, auch wenn die Wohnung vermietet ist. Das hat das Landgericht Coburg entschieden.

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  Tierhalterhaftung auch beim Eingreifen von Menschen  
 
 

Die Tierhalterhaftung erfasst auch erst durch helfendes Eingreifen des Menschen verursachte Schäden. Die verschuldensunabhängige Haftung besteht bereits, wenn eine Verletzung adäquat kausal auf ein Tierverhalten zurückzuführen ist. Das hat das OLG Frankfurt klargestellt. Im Streitfall war die Klägerin beim Versuch gestürzt, den Hund ihres Nachbarn von ihrer Katze zu trennen.

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  Reihenhausanlage: Verstoß gegen Nachbarrechte?  
 
 

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat es abgelehnt, in einem Bauvorbescheid für eine Reihenhausanlage eine Verletzung von Nachbarrechten zu sehen. Demnach kann die Größe und Ausdehnung der baulichen Anlage in diesem Fall die Zulässigkeit der Nutzungsart nicht beeinflussen. Auch könne für eine Photovoltaikanlage nicht das Einhalten einer bestimmten Besonnungsdauer verlangt werden.

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