|
Liebe Leserinnen und Leser,
| | verfällt Resturlaub am 31. März oder bei langer Krankheit? Entscheidet der Arbeitgeber über den Zeitpunkt des Urlaubs? Können Beschäftigte einfach Urlaub antreten, wenn der Arbeitgeber diesen unbegründet ablehnt? Die neue Podcast-Folge räumt mit Unklarheiten und Irrtümern zum Urlaub auf. Und: Bei ihrer Arbeit erfahren Personalräte auch Brisantes von Beschäftigten und Dienststellenleitung. Was darf der Personalrat weitergeben – was nicht? Und wem gegenüber gilt die Verschwiegenheitspflicht? Erfahren Sie es hier.
| |
Viel Freude beim Informieren! Franziska Kowalski REDAKTION
|
|
| |
»Der Personalrat«-Podcast Ab in den Urlaub – was sind die häufigsten Irrtümer? Wer bestimmt, wann Beschäftigte Urlaub nehmen können? Muss Urlaub am Stück gewährt werden? Und was ist bei Krankheit? Die schönste Zeit des Jahres birgt viele Fallstricke. Damit die Vorfreude ungetrübt ist und die Erholung nach dem Urlaub möglichst lange andauert, räumt die aktuelle Podcast-Folge mit den wichtigsten Irrtümern im Zusammenhang mit dem Urlaubsanspruch auf.
| Onlinepräsentation Das Fachmodul für den Personalrat Einfacher Zugang zu wichtigen Gesetzen, deren Kommentierungen und relevanter Rechtsprechung – und das immer auf aktuellem Stand. »Personalratswissen online« ist die ideale Lösung für jeden Personalrat, egal ob in Bund oder Land. In unserer Online-Präsentation am 15. Oktober um 13:30 bis 14:15 Uhr zeigen wir, was »Personalratswissen online« zu bieten hat.
|
| |
| |
Inflationsausgleich LAG: Präventionsverfahren ist schon in der Wartezeit durchzuführen Schon in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, ein Präventionsverfahren (§ 167 Abs. 1 SGB IX) durchzuführen, wenn sich bei der Beschäftigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers Probleme abzeichnen. Unterbleibt dies, kann auch eine Probezeitkündigung rechtswidrig sein – so das LAG Köln.
| Kündigungsschutz BAG: Anscheinsbeweis für den Zugang eines Einwurf-Einschreibens Es besteht ein Beweis des ersten Anscheins, dass Bedienstete der Deutschen Post AG Briefe zu den postüblichen Zeiten zustellen. Maßgeblich dafür ist der Umstand, dass sich die übliche Postzustellungszeit aus der Arbeitszeit der Postbediensteten ergibt und die Zustellung im Einzelfall auch durch einen solchen Bediensteten erfolgt ist – so das BAG.
|
| |
»Der Personalrat« Die Grundlagen der Verschwiegenheitspflicht In allen Personalvertretungsgesetzen gibt es einen an § 11 BPersVG angelehnten Paragraphen zur Verschwiegenheitspflicht von Personalratsmitgliedern. Doch was bedeutet das konkret und wem gegenüber gilt diese Verpflichtung? Das erfahren Sie im Beitrag von Markus Mollet in der Doppelausgabe 8-9/2024 von »Der Personalrat«.
| »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« Krankheit und Abdrängen in die Erwerbsminderung Eigentlich wollte man nur eine Reha beantragen – doch plötzlich ist man verrentet und arbeitslos? In manchen Fällen kann es tatsächlich sein, dass ein scheinbar harmloses Schreiben der Krankenkasse zum Verlust des Arbeitsplatzes führt, wenn nicht rechtzeitig die richtigen Maßnahmen ergriffen werden. Die aktuelle Ausgabe 9/2024 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« klärt auf.
|
| |
| | |
Tanja Keller, Katrin Augsten
|
|
| |
Horst Welkoborsky, Birger Baumgarten, Peter Berg, Laurie-Ann Klein, Saskia M. Schmid
|
|
|
| | | Basiskommentar mit Wahlordnung
|
|
|
| | |
| |
Tanja Keller, Katrin Augsten
| |
Bundesurlaubsgesetz
| |
Basiskommentar zum BUrlG
| |
| |
|
|
| |
|
| |
Horst Welkoborsky, Birger Baumgarten, Peter Berg, Laurie-Ann Klein, Saskia M. Schmid
| |
Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen
| |
Basiskommentar mit Wahlordnung
| |
| |
|
|
| |
| |
|
|
| |
| |
Kennen Sie andere Personalräte, die sich für unseren Newsletter interessieren könnten? Empfehlen Sie uns weiter!
| |
Impressum: Bund-Verlag GmbH Emil-von-Behring-Str. 14 60439 Frankfurt/Main Postanschrift: Bund-Verlag GmbH, 60424 Frankfurt am Main Web: w w w. bund-verlag. de E-Mail: kontakt@bund-verlag.de Tel.: +49 69 79 50 10-0 Geschäftsitz: Frankfurt/M. HR B 29521 AG Frankfurt/M. DE 811884906 Redaktion: Franziska Kowalski Verantwortlich für den Inhalt: Irmgard Schmalix Geschäftsführer: Jürgen Scholl, Rainer Jöde
|
| |
Copyright © 2024 Bund-Verlag GmbH Newsletter abbestellen | |
|