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Sehr geehrte Damen und Herren,

in Zeiten steigender Mieten und teilweise knappen Wohnraums rückt die Option einer Untervermietung in den Fokus. Kennen Ihre Mandanten da die jeweiligen Rechte und Pflichten? Mieter können hierauf einen Anspruch haben. Wenn sich der Vermieter dann quer stellt, drohen Schadensersatzansprüche. Aber was muss der Mieter für Informationen liefern, damit die Untervermietung erlaubt werden muss? Ein Urteil des Amtsgerichts München verdeutlicht die Voraussetzungen. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Mietverträge: Wann müssen Vermieter eine Untervermietung erlauben?  
 
 

Wann können Mieter eine Untervermietung durchsetzen? Und wann kann Schadensersatz wegen einer zu Unrecht verweigerten Untervermietung verlangt werden? Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Vermietern in diesem Fall nicht nur der Name des künftigen Untermieters, sondern auch dessen Geburtsdatum, die letzte Anschrift und die berufliche Tätigkeit mitgeteilt werden muss.

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  Krankenkasse muss Kosten für Rettungswagen übernehmen  
 
 

Wann müssen Patienten die Kosten für einen Rettungswagen tragen? Das Sozialgericht Detmold hat eine Krankenkasse zur Übernahme von Gebühren für eine Rettungsfahrt nach einem Zusammenbruch infolge einer Blutzuckerentgleisung verpflichtet. Die Krankenkasse hatte eingewendet, dass der Versicherte ohne ärztliche Verordnung für den Transport zunächst von einem ambulanten Notdienst behandelt worden war.

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  Keine Diesel-Fahrverbote bei absehbarer Grenzwerteinhaltung?  
 
 

Wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Kürze eingehalten wird, kann ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge nach dem Bundesverwaltungsgericht unverhältnismäßig sein. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist sowohl bei der Anordnung von Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte als auch bei der Ausgestaltung zu beachten.

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  Anrechnung von Unterhaltsvorschuss beim BAföG?  
 
 

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die ein Auszubildender für sich selbst erhält, sind bis zur Höhe des allgemeinen Einkommensfreibetrags nicht auf Leistungen anzurechnen, die er nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhält. Unterhaltsvorschussleistungen gelten insoweit als sonstige Einnahmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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