Maklerurteil: Die Berufung auf eine Vorkenntnis kann einem Kunden verwehrt sein, wenn er bei Kontaktaufnahme nicht umgehend darauf hinweist. Und: Immobilienentwickler und Makler müssen zur Belebung des Wohnungsmarktes auf Zweitkäufer setzen, wie eine Umfrage zeigt.
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Guten Tag Herr Do,
ob ein Makler seine Provision verdient hat, wenn der Kunde die Gelegenheit zum Kauf einer Immobilie vorher gekannt hat, ist streitanfällig. Die Rechtsprechung ist sich uneins. Es kommt auch auf den Zeitpunkt an, zu dem der Maklerkunde seine Vorkenntnis offenbart hat. Das OLG Zweibrücken hat einem Makler Recht gegeben. Die Begründung finden Sie im ersten Beitrag.
 
Der Wohnungsmarkt steckt immer noch in einer tiefen Krise. Es muss viel mehr gebaut werden, um die steigende Nachfrage zu befriedigen. Nur: Wer soll die teuren Objekte zahlen? Eine Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass Immobilienentwickler und Makler die Strategien auf Zweitkäufer ausrichten müssen, um den Markt zu beleben. Was es damit auf sich hat, lesen Sie in der zweiten News.
 
 
Wir wünschen eine informative Lektüre
 
Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
 
 
Maklerkunde muss Vorkenntnis unverzüglich offenlegen
Villa modern Einfamilienhaus Luxus InneneinrichtungKann dem Kunden die Berufung auf Vorkenntnis verwehrt sein, wenn er diese bei Kontaktaufnahme mit dem Makler nicht sogleich offenbart? Das ist in der Rechtsprechung umstritten. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken sieht es so.
 
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Wohnungsmarkt: Zweitkäufer sind die neue Zielgruppe
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