Grundrentenzuschlag bei zu geringer Rente sichern Wer in seinem Leben zu wenig verdient hat, aber lange gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, kann Anspruch auf einen Grundrentezuschlag haben. Der Grundrentenzuschlag wird umgangssprachlich auch als “Grundrente” bezeichnet. Dabei handelt es sich um einen Zuschlag zur gesetzlichen Rente. Die Grundrente ist jedoch keine besondere Rentenart, sondern ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente. Der Zuschlag wird zu regulären Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrenten und Erziehungsrenten gewährt. Doch wer hat eigentlich Anspruch auf den Zuschlag zur Grundrente und wie wird er berechnet?
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