Kläger nicht klageberechtigt In der Sache entschied der US-Supreme Court nicht. Nach Ansicht der Höchstrichter hätten die Kläger, die „Alliance for Hippocratic Medicine“, in dem Verfahren nicht nachweisen können, dass ihnen durch die Maßnahmen ein persönlicher Schaden entstanden sei. Damit fehle es ihnen an der Berechtigung, Klage zu führen.
Die US-amerikanische Bischofskonferenz bedauerte die Entscheidung. „Die heutige Gerichtsentscheidung aus verfahrenstechnischen Gründen wird die Gesundheit von Frauen und Mädchen weiterhin gefährden“, so die Bischöfe. Die Kirche werde weiter versuchen, Müttern in Not zu helfen.
Stellung nahm auch die US-Regierung. Die hatte gemeinsam mit dem Pharma-Händler „Danco Laboratories“ Berufung gegen das Urteil des Berufungsgerichts eingelegt und den Supreme Court angerufen. Vor Journalisten erklärte US-Vizepräsidentin Kamala Harris, das Urteil des Obersten Gerichtshofs sei „kein Grund zum Feiern“. „Zwei Drittel der Frauen im gebärfähigen Alter in Amerika lebten in einem Bundesstaat, in dem Trump die Abtreibung verboten hat. Dieses Urteil wird daran nichts ändern.“ „Trumps Verbündete“ hätten die Absicht, „die medikamentöse Abtreibung durch eine Exekutivmaßnahme“ zu beseitigen, so Harris.
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