Anzeige Schutz gegen tickende Zeitbomben in Ihrem Verein: Das groe Haftungs-Abc 2019 | Sie als Vereinsvorstand tragen die Verantwortung ber den Erfolg Ihres Vereins, und als wre das nicht kompliziert genug, schaut man Ihnen dabei auch noch auf die Finger! Das Finanzamt wacht ber Ihre finanziellen Transaktionen und droht bei den kleinsten Fehlern mit dem Entzug der Gemeinntzigkeit. Und selbst vereinsintern mssen Sie gegenber Ihren Mitgliedern Rechenschaft ablegen und dabei Ihren Kritikern den Wind aus den segeln nehmen. Damit Sie unter dem Druck dieser beiden Fronten Ihren Verein auch in Zukunft erfolgreich fhren knnen, haben wir gleich zwei essenzielle Ratgeber fr Sie zusammengestellt. Das groe Haftungs-Abc 2019 sowie Die wichtigsten 14 Fragen zur Mitgliederversammlung 2019. Um sicherzustellen, dass Sie in allen Vereinsthemen immer auf dem aktuellsten Stand sind, erhalten Sie zustzlich eine Ausgabe von Verein & Vorstand aktuell und profitieren damit direkt von Deutschlands grtem Informationsdienst fr Vereinsvorstnde. | | | 1. Krperschaftsteuerformulare fr 2018 jetzt bei ELSTER verfgbar Die Formulare fr die Steuererklrung 2018 sind seit kurzem bei ELSTER verfgbar. Inhaltliche nderungen gibt es keine. Ab sofort knnen Vereine die erforderlichen Steuererklrungen fr Zeitrume, die das Jahr 2018 einschlieen, einreichen. Abgabe der Termin ist in diesem Jahr erstmals der 31. Juli. Bis auf wenige Layoutnderungen gibt es keine Neuerungen bei den Formularen. Fr gemeinntzige Vereine erforderlich sind in jedem Fall die Formulare: Krperschaftsteuererklrung KSt 1 (Hauptformular) mit der Anlage Gem Bei berschreitung der Umsatzfreigrenze im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschfts-betrieb zustzlich: Anlage GK (Ermittlung der Einknfte aus Gewerbebetrieb) Anlage ZVS (Ermittlung des zu versteuernden Einkommens); hier mssen aber i. d. R. aber keine Angaben gemacht werden. Gewerbesteuererklrung (GewSt 1 A) Anlage ER (fr nichtbilanzierende Vereine) => zum Seitenanfang | 2. Seminare fr Vereine | Buchfhrung in gemeinntzigen Vereinen Hamburg | 11. Mai 2019 | Kln | 11. Mai 2019 | Mnchen | 6. Juli 2019 | Hannover | 14. September 2019 | Berlin | 28. September 2019 | Frankfurt/M. | 19. Oktober 2019 | Hamburg | 16. November 2019 | Kln | 30. November 2019 |
Steuercheck fr gemeinntzige Organisationen
Frankfurt/M. | 15. Juni 2019 |
Vereinssatzungen verstehen und gestalten Frankfurt/M. | 13. April 2019 |
Praxiswissen fr Vereinvorstnde Weitere Seminare (Infos und Anmeldung auf bnve.de) Projektmanager(in) fr gemeinntzige Frdergelder Europische Frdergelder Non-Profit Organisationen Entwicklung gemeinntziger Frderprojekte Budgetierung & Abrechnung gemeinntziger Frdergelder Frdermittel fr Schulen & Bildungstrger Antragsseminar - Seminar zum Schreiben eines gemeinntzigen Frderantrags Praxisseminar - Frdergelder fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Frdermittel fr Kommunen & ffentliche Trger Online-Seminare Buchfhrung in gemeinntzigen Vereinen I 8. Mai 2019 Buchfhrung in gemeinntzigen Vereinen II 22. Mai 2019 Spenden - Werbung - Sponsoring 18. Juni 2019 >> Infos und Anmeldung | |
=> zum Seitenanfang |
3. Annehmlichkeitengrenze - Vorgaben der Landesfinanzministerien Mittlerweile haben einige Landesfinanzverwaltungen die Erhhung der Annehmlichkeitengrenze auf 60 Euro besttigt. Wir haben Ihnen die verschiedenen Vorgaben der Bundeslnder zusammengestellt. Mitglieder eines gemeinntzigen Vereins drfen keine unentgeltlichen Zuwendungen (= Geschenke) aus Vereinsmitteln erhalten. Das gilt nach Ziffer 10 zu 55 Anwendungserlass zur Abgabenordnung nicht, "soweit es sich um Annehmlichkeiten handelt, wie sie im Rahmen der Betreuung von Mitgliedern allgemein blich und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen sind." Leider gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen zur Hhe dieser Annehmlichkeitengrenze. Lediglich auf Lnderebene finden sich Vorgaben - und zwar ausnahmslos in den einschlgigen Steuerratgebern der Landesfinanzministerien. Mit Ausnahme der Stadt Hamburg haben alle Bundeslnder entsprechende Broschren vorgelegt. Nhere Ausfhrungen zu zulssigen Annehmlichkeiten finden sich bei folgenden Landesfinanzministerien: Bundesland | Obergrenze | Hinweise/Einschrnkungen | Baden-Wrttemberg | 60 | Bei Aufmerksamkeiten an Vereinsmitglieder wird zwischen persnlichen und Vereinsanlssen unterschieden. Bei Zuwendungen aus einem persnlichen Grund wie Geburtstag, Hochzeit oder Jubilum sind jeweils Sachzuwendungen bis zu 60 Euro erlaubt. In begrndeten Einzelfllen darf diese Summe auch berschritten werden. Bei Zuwendungen im Rahmen besonderer Vereinsereignisse wie eine Weihnachtsfeier oder einen Ausflug gilt sich die Grenze pro Mitglied und Jahr. Ministerium fr Finanzen Baden-Wrttemberg, Pressemitteilung vom 21.3.2019 | Hessen | k. A. | Z.B. Prsente fr Mitglieder anlsslich des Jubilums wegen langjhriger Vereinszugehrigkeit oder wegen eines besonderen persnlichen Ereignisses (Geburtstag, Hochzeit, etc.). Soweit kein solches persnliches Ereignis besteht, sind aber u. a. auch Prsente an mithelfende Mitglieder als Dank fr die whrend des Jahres geleistete Arbeit im Rahmen einer Jahresabschlussfeier, Zuschsse fr Vereinsausflge oder verbilligte Eintrittskarten fr Sportveranstaltungen unschdlich. Wichtig: Die Summe dieser Annehmlichkeiten sollte aber in aller Regel den jhrlichen Mitgliedsbeitrag des einzelnen Mitglieds nicht bersteigen. Hessisches Ministerium der Finanzen, Steuerwegweiser fr gemeinntzige Vereine und fr bungsleiterinnen und bungsleiter, Februar 2018 | Mecklenburg-Vorpommern | 60 | bei persnlichen Anlsse wie runde Geburtstage, Hochzeit und Bewirtung anlsslich einer auergewhnlichen Vereinsttigkeit. Sonstige Annehmlichkeiten wie z.B. bei Vereinsjubilen, Jahresgaben oder das Bereitstellen von Kaffee und Gebck bei Mitgliederversammlungen oder sonstige Ausgaben zur Mitgliederbetreuung knnen i.d.R. bis 44 Euro als angemessen angesehen werden. Die Leistungen mssen aber in einem angemessenen Verhltnis zum Mitgliedsbeitrag stehen. Deshalb gibt es keine allgemeingltige Pauschale. Generelle kostenlose Bewirtungen sind unzulssig. Finanzministerium Mecklenburg Vorpommern, Leitfaden fr Vereine, September 2018 | Rheinland-Pfalz | 60 | Eine allgemeine Betragsgrenze ist nicht festgelegt. Die Finanzverwaltung orientiert sich hier jedoch an der lohnsteuerlichen Freigrenze fr Aufmerksamkeiten eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer. Ein Geschenk zum 50. Geburtstag des langjhrigen Vereinsvorsitzenden im Wert von ca. 60 wrde das Finanzamt kaum beanstanden. Es wre aber gemeinntzigkeitsschdlich, wenn der berschuss aus einem Vereinsfest anschlieend bei einem "Helferfest" wieder "verbraten" wrde. Gegen ein Essen, das sich im Rahmen des blichen bewegt und als Dank fr geleistete Arbeit gewhrt wird, ist dagegen kaum etwas einzuwenden. Werden aber ohne besonderen Anlass alle Mitglieder vom Verein zum Essen eingeladen, knnen auch Aufwendungen deutlich unter 60 je Mitglied bereits gemeinntzigkeitsschdlich sein. Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz, Steuertipp Gemeinntzige Vereine, April 2019 | Saarland | k. A. | Annehmlichkeiten sind Sachzuwendungen wie Blumen, Genussmittel oder ein Buch, die dem Mitglied aus Anlass eines besonderen persnlichen Ereignisses zugewendet werden. Saarland - Ministerium fr Finanzen und Europa, Steuerratgeber fr Vereine, Mrz 2013 | Sachsen | 60 | Mit den gemeinntzigen Zwecken vereinbar ist die Ehrung von Mitgliedern durch angemessene Aufwendungen bei besonderen Jubilen, die Bewirtung mit Speisen und Getrnken als Gegenleistung fr Aktivitten besonders engagierter Mitglieder oder die Kranzspende beim Tod eines Vereinsmitglieds. Zulssig sind solche Zuwendungen aber nur, soweit es sich um Annehmlichkeiten handelt, die im Rahmen der Betreuung von Mitgliedern allgemein blich und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen angesehen sind. Eine allgemeine Betragsgrenze dafr ist nicht festgelegt. Die Finanzverwaltung orientiert sich hier jedoch an der lohnsteuerlichen Freigrenze fr Aufmerksamkeiten eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer (60 EUR aus Anlass eines besonderen persnlichen Ereignisses). Schsisches Staatsministerium der Finanzen, Vereine und Steuern, Juni 2018 | Schleswig-Holstein | k. A. | Zulssig sind auch Annehmlichkeiten, die im Rahmen der Mitgliederbetreuung allgemein blich sind (z. B. Blumen oder Pralinen als Geschenke aus besonderen persnlichen Anlssen). Steuertipps fr Vereine, Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein, Januar 2017 |
Hinweis: Die hier nicht aufgefhrten Landesfinanzministerien haben sich zu dem Thema Annehmlichkeiten entweder gar nicht geuert oder geben nur die allgemeinen Vorgaben aus dem AEAO wieder. => zum Seitenanfang |
4. Rund um den Vereinsinfobrief Drucken! Sie knnen den Vereinsinfobrief in einer PDF-Version herunterladen - zum Ausdrucken und Archivieren. Kopieren! Verwenden Sie unsere Beitrge fr Ihre Newsletter, Publikationen oder Zeitschriften - kostenlos und unverbindlich. Einzige Bedingung: Sie verweisen mit einem Link am Ende des Beitrages auf www.vereinsknowhow.de. Empfehlen! Empfehlen Sie den Vereinsinfobrief, indem Sie ihn einfach weiterleiten. Danke! Content-Sharing! Auf Ihrer eigenen Website frei einbinden knnen Sie unsere Newsrubrik. Werben im Vereinsinfobrief: Konditionen aktuelle Abonnentenzahl des Vereinsinfobriefs: 16.272 Abmelden! Wenn Sie unseren Infobrief nicht mehr beziehen mchten, dann klicken Sie bitte hier. Adresse ndern! Wenn Sie unseren Infobrief knftig unter einer anderen E-Mail-Adresse beziehen mchten, melden Sie sich bitte zunchst ab (siehe oben) und dann hier mit der neuen Adresse wieder an. Datenschutzhinweis: Wir nutzen die von Ihnen zur Verfgung gestellten personenbezogenen Daten ausschlielich dazu, um Ihnen den Newsletter zusenden zu knnen und um Ihr Newsletterabonnement zu verwalten. Gespeichert wird ausschlielich die E-Mail-Adresse. Sie knnen jederzeit Auskunft ber Ihre von uns gespeicherten, personenbezogenen Daten erhalten und Ihren Eintrag lschen. Den Kontakt hierfr finden Sie unten. => zum Seitenanfang |