Loading...
Vereinsinfobrief Nr. 365 Ausgabe 7/2019 16.05.2019 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Ein Service von vereinsknowhow.de und bnve e.V. Eine druckfhige Version (PDF) dieses Infobriefes erhalten Sie hier. | |||||||||||||||||||||||||||
Suchen auf Vereinsknowhow.de | Online-Handbuch | eBooks| Abonnement | |||||||||||||||||||||||||||
Inhalt | |||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||
3. Verlustabzug beim bungsleiterfreibetrag Nach neuester Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist ein Verlustabzug beim bungsleiterfreibetrag grundstzlich mglich auch wenn weder der Freibetrag voll ausgeschpft wurde, noch die Verluste hher sind als der Freibetrag. Ein Verlustabzug beim bungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag ist nach 3 Nr. 26 bzw. 26a Einkommensteuergesetz mglich, wenn die Ausgaben den Betrag der steuerfreien Einnahmen bersteigen. Obwohl die entsprechenden Einnahmen steuerfrei sind, knnen also Verluste aus den Ttigkeiten mit anderen Einknften verrechnet werden. Beispiel: Die Fahrtkosten zu Trainings- und Wettkampfeinstzen eines Trainers sind hher als die bezahlte Vergtung. Er kann den Anteil an den Kosten, die nicht durch die bungsleitervergtung gedeckt steuerlich geltend machen, also z.B. bei einem Gehalt aus einer anderen Ttigkeit als Werbungskosten abziehen.
Nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung ist der Verlustabzug aber nur mglich, wenn sowohl die bungsleitervergtung als auch die Betriebsausgaben/Werbungskosten hher sind als der Freibetrag (2.400 Euro). Kein Verlustabzug bei Liebhaberei Wie auch sonst beim Verlustabzug gilt aber, dass keine Liebhaberei vorliegen darf. Die steuerliche Anerkennung des Verlustes setzt also voraus, dass die nebenberufliche Ttigkeit als bungsleiter mit der Absicht, einen Totalgewinn oder -berschuss der Einnahmen ber die Ausgaben zu erzielen, ausgebt wird. Andernfalls wren die daraus stammenden Einnahmen nicht steuerbar und die damit zusammenhngenden Aufwendungen steuerlich unbeachtlich (sog. Liebhaberei). Unabhngig von den Motiven, aus denen der Einzelne einer Beschftigung nachgeht, - so der BFH - ist eine Gewinn-/berschusserzielungsabsicht dann anzunehmen, wenn in der Regel berschsse aus der Beschftigung tatschlich erzielt werden. Umgekehrt ist von dem Fehlen einer Gewinn-/berschusserzielungsabsicht dann auszugehen, wenn die Einnahmen in Geld oder Geldeswert lediglich dazu dienen, in pauschalierender Weise die tatschlichen Selbstkosten zu decken. Liegen die Ausgaben also regelmig unter den Einnahmen fehlt die Gewinnerzielungs-absicht und eine Verlustverrechnung ist nicht mglich. | |||||||||||||||||||||||||||
Die perfekte Grundlage fr Buchfhrung und Steuerklrung im Verein
| |||||||||||||||||||||||||||
4. Rund um den Vereinsinfobrief Drucken! Sie knnen den Vereinsinfobrief in einer PDF-Version herunterladen - zum Ausdrucken und Archivieren. Kopieren! Verwenden Sie unsere Beitrge fr Ihre Newsletter, Publikationen oder Zeitschriften - kostenlos und unverbindlich. Einzige Bedingung: Sie verweisen mit einem Link am Ende des Beitrages auf www.vereinsknowhow.de. Empfehlen! Empfehlen Sie den Vereinsinfobrief, indem Sie ihn einfach weiterleiten. Danke! Content-Sharing! Auf Ihrer eigenen Website frei einbinden knnen Sie unsere Newsrubrik. Werben im Vereinsinfobrief: Konditionen aktuelle Abonnentenzahl des Vereinsinfobriefs: 16.288 Abmelden! Wenn Sie unseren Infobrief nicht mehr beziehen mchten, dann klicken Sie bitte hier. Adresse ndern! Wenn Sie unseren Infobrief knftig unter einer anderen E-Mail-Adresse beziehen mchten, melden Sie sich bitte zunchst ab (siehe oben) und dann hier mit der neuen Adresse wieder an. Datenschutzhinweis: Wir nutzen die von Ihnen zur Verfgung gestellten personenbezogenen Daten ausschlielich dazu, um Ihnen den Newsletter zusenden zu knnen und um Ihr Newsletterabonnement zu verwalten. Gespeichert wird ausschlielich die E-Mail-Adresse. Sie knnen jederzeit Auskunft ber Ihre von uns gespeicherten, personenbezogenen Daten erhalten und Ihren Eintrag lschen. Den Kontakt hierfr finden Sie unten. | |||||||||||||||||||||||||||
Verantwortlich fr den Inhalt ist, soweit nicht anders angegeben: |
Loading...
Loading...