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Vereinsinfobrief Nr. 379 Ausgabe 5/2020 25.03.2020 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Ein Service von vereinsknowhow.de und bnve e.V. Eine druckfhige Version (PDF) dieses Infobriefes erhalten Sie hier. | |||||||||||||||||
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Inhalt | |||||||||||||||||
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4. Weitere vereinsrechtliche Fragen zur Corona-Krise Rechtfertigt die Coronakrise einen sofortigen Vereinsaustritt? Zunchst gilt: Ein fristloser Vereinsaustritt ist nur aus wichtigem Grund mglich. Das Verbleiben im Verein muss fr das Mitglied unzumutbar sein. Unzumutbar sind hier i.d.R. nur die Beitragszahlungen, weil meist keine anderen Pflichten gegenber dem Verein bestehen. Entfallen die Leistungen, die der Verein seinen Mitgliedern anbietet, kann das grundstzlich ein Grund fr eine fristlose Kndigung der Mitgliedschaft sein. Da die entsprechenden Veranstaltungen aber behrdlich untersagt sind, hat der Verein kein Verschulden. Auch aktuell kommt also in aller Regel nur eine ordentliche (fristgeme) Kndigung in Frage.
Die Beitragspflicht der Mitglieder ergibt sich aus der Mitgliedschaft. Beitrge sind kein Entgelt fr bestimmte Leistungen des Vereins. Die Rechtsprechung hat deswegen eine Rckzahlungspflicht von Mitgliedsbeitrgen auch bei fristloser Kndigung aus wichtigem Grund berwiegend verneint. Kann ein Verein wegen der behrdlichen Verbote seinen Betrieb nicht aufrechterhalten, entsteht daraus kein Recht auf Rckforderung von Beitrgen oder die Zurckbehaltung flliger Beitragszahlungen. Ein Vereinsmitglied kann die Zahlung von Mitgliedsbeitrgen grundstzlich nicht mit der Begrndung verweigern, es sei in seinen Mitgliedsrechten verletzt worden. | |||||||||||||||||
5. Vereine als Arbeitgeber Finanzhilfen speziell fr Vereine gibt es bisher nicht. Aus der Politik kommen aber bereits entsprechende Forderungen, weil sich die bisherigen Hilfspakete nur an Wirtschaftunternehmen und Solo-Selbststndige richten. Lohnfortzahlung Wurde ein Arbeitnehmer wegen einer Infektion von der Arbeit freigestellt, mssen gemeinntzige Organisationen den Arbeitslohn wie sonst im Krankheitsfall auch weiterzahlen. In Fllen, in denen die Behrde einen einzelnen Arbeitnehmer unter Quarantne gestellt hat, kann zumindest von der Behrde eine Erstattung der Lohnfortzahlungen verlangt werden. Fr die Arbeitsverhinderungen aufgrund der Pflege von infizierten Kindern von Beschftigten gelten die allgemeinen Regelungen.
Grundstzlich knnen auch gemeinntzige Organisationen Kurzarbeit anordnen. Das gilt jedenfalls dann, wenn bei wirtschaftlichen Ttigkeiten Einnahmen wegbrechen. Auch das Kurzarbeitergeld ist fr Gemeinntzige grundstzlich zugnglich. Dazu muss ein Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegen. Das ist der Fall bei behrdlich angeordneten Manahmen oder wirtschaftlichen Ursachen (Auftragsmangel usf.). Nicht in Frage kommt Kurzarbeitergeld also, wenn der Verein die entsprechenden Stellen aus Zuschssen finanziert. Voraussetzung fr das Kurzarbeitergeld ist, dass rckwirkend zum 1. Mrz 2020 bis Ende 2020 mindestens 10 % der beschftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Entgeltausfall von mehr als 10% haben. Kurzarbeitergeld wird aber nur fr ungekndigte sozialversicherungspflichtige Beschftigte bezahlt. | |||||||||||||||||
6. Finanzielle Hilfen und Entlastungen Verein sine vielfach auch als Arbeitgeber von der Krise betroffen. Einige zugesagte Hilfen gelten aber auch fr Vereine. Bisher liegt nur aus NRW eine Ankndigung von Hilfen speziell fr Vereine vor. Hinweis: Die von den Bundeslndern bereitgestellten Antragsformulare sind recht kurz gehalten. Es lohnt sich sicher, die Beantragung zu versuchen.
Die zugesagten steuerlichen Erleichterungen fr Unternehmen gelten grundstzlich auch fr Vereine. Mglich ist: die Stundung von Steuerschulden. Die Anpassung von Steuervorauszahlungen, wenn sich zeigt, dass die steuerpflichtigen Einknfte im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, der Verzicht auf VollstreckungsmanahmenIn der Regel wird das aber keine groe Rolle spielen, weil gemeinntzige Vereine meist keine oder nur geringe Steuerzahlungen leisten.
Die Gema hat angekndigt, dass fr Lizenznehmer alle Vertrge ruhen, solange die Eirichtungen den Betrieb aufgrund behrdlicher Anordnungen schlieen mssen. Es entfallen whrend dieses Zeitraums die GEMA-Vergtungen.
Auch (gemeinntzige) Vereine sind insolvenzfhig. Ein Insolvenzantrag muss gestellt werden, sobald Zahlungsunfhigkeit, berschuldung oder drohende Zahlungsunfhigkeit vorliegt. Allerdings sollen die Insolvenzantragspflicht und die Zahlungsverbote werden bis zum 30. September 2020 ausgesetzt werden (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht). Fr Vorstnde von Vereinen gibt es keine bestimmte Frist, innerhalb derer der Insolvenzantrag gestellt werden muss. Sie machen sich auch nicht wegen verspteter Antragstellung strafbar. Vereinsvorstnde haften aber u.U. fr durch eine versptete Insolvenzantragstellung entstandene Schden persnlich. | |||||||||||||||||
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