Vereinsinfobrief Nr. 386 Ausgabe 12/2020 1.07.2020
Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen
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Inhalt
1. Vereinsregister: eindeutiger Nachweis der Abstimmungsmehrheit
2. Seminare fr Vereine
3. Keine Spende bei Auflage zur Mittelweitergabe?

4. bungsleiterfreibetrag: Fahrdienste in der Altenpflege sind begnstigt
5. Minderheitenbegehren: Nachweis des Quorums gegenber Vorstand und Registergericht
6. Rund um den Vereinsinfobrief


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1. Vereinsregister: Eindeutiger Nachweis der Abstimmungsmehrheit

Ist fr eine Beschlussfassung eine einfache Mehrheit erforderlich, muss sich aus den Angaben im Versammlungsprotokoll eindeutig ergeben, dass diese Mehrheit erreicht wurde.

Das Registergericht hatte in verhandelten Fall die Eintragung abgelehnt, weil im Protokoll nur die Zahl Ja-Stimmen angegeben war und diese kleiner war als die Hlfte der anwesenden Mitglieder. Aus dem Protokoll ging aber nicht hervor, wie viele Mitglieder sich enthielten oder ungltig abgestimmt hatten.

Die Zurckweisung erfolgte zu Recht, wie das KG Berlin entschied. Es lie sich nicht feststellen, ob diejenigen Mitglieder, die nicht mit Ja abgestimmt haben, sich der Wahl enthalten oder mit Nein gestimmt hatten. Es war deswegen nicht auszuschlieen, dass die verbleibende Mehrheit gegen die Kandidaten gestimmt hatte und damit keine der beiden angemeldeten Personen wirksam gewhlt war.

Hinweis: Nicht selten werden Anmeldungen zum Vereinsregister wegen unzureichender Protokollierung zurckgewiesen. Es empfiehlt sich auch abzuprfen, ob die satzungsmigen Mehrheiten und Abstimmungsmodalitten eingehalten wurden. Das wird von den Registergerichten durchaus geprft.

KG Berlin, Beschluss von 23.05.2020, 22 W 61/19

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2. Seminare fr Vereine



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16. September 2020

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3. Keine Spende bei Auflage zur Mittelweitergabe?

Erfolgt eine zweckgebundene Zahlung mit der Auflage zur Weitergabe, ist keine Spendenabzug mglich.

Das entschied das Finanzgericht (FG) Kln im Fall einer Privatperson, die fr die dauerhafte Unterbringung eines Tierheimhundes in einer gewerblichen Hundepension 5.000Euro zahlte. Das Finanzamt hatte den Spendenabzug abgelehnt. Es fehle es an der Mittelverwendung fr einen gemeinntzigen Zweck, weil die Spende dem Tierschutzverein nicht zur satzungsgemen Verwendung berlassen wurde.

Das FG gab dem Finanzamt Recht. Der steuerlich begnstigte Tierschutzverein fungierte letztlich nur als Durchlaufstelle und hatte kein eigenes Entscheidungsrecht hinsichtlich der Verwendung des gespendeten Betrages. Die Zahlung sei eher als Unterhaltsleistung anzusehen.

Hinweis: Diese Entscheidung des FG ist durchaus fragwrdig, weil es den Abzug von Spenden unter Auflage grundstzlich in Frage stellt. Der Fall ist zwar speziell gelagert, weil die Auflage in einer Weitergabe des Betrages besteht.

Das FG geht aber noch weiter: Auch eine Geldleistung an ein SOS-Kinderdorf so fhrt es als Beispiel an wre nicht abziehbar, wenn der Spender die Auflage macht, den Betrag unmittelbar und ausschlielich fr ein bestimmtes, namentlich benanntes Kind zu verwenden. Das ist nicht nachvollziehbar, weil das Geld hier wenn auch mit einer engen Verwendungsbindung an die gemeinntzige Einrichtung selbst geht.

Finanzgericht Kln, Urteil vom 11.12.2018, 10 K 1568/17

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4. bungsleiterfreibetrag: Fahrdienste in der Altenpflege sind begnstigt

Nebenberufliche Fahrer, die beim Transport hilfsbedrftiger Personen ttig sind, knnen fr die erhaltenen Vergtungen den bungsleiterfreibetrag nach 3 Nr. 26 EStG in Anspruch nehmen.

Das hatte das Finanzgericht Baden-Wrttemberg bereits 2018 entschieden (Urteil vom 8.03.2018, 3 K 888/16). Fr Fahrdienste fr pflegebedrftige Personen in der Tagespflege gilt demnach der bungsleiterfreibetrag (2.400 Euro pro Jahr) und nicht der wesentlich geringere Ehrenamtsfreibetrag nach 3 Nr. 26a EStG (720 Euro).

Das Finanzamt hat die zunchst eingelegte Revision beim BFH am 20.05.2020 zurckgenommen. Das Urteil ist damit rechtskrftig.

Hinweis: Das FG hatte festgestellt, dass es sich nicht um reine Fahrdienste handelte, sondern um eine Pflegettigkeit. Die Fahrer fuhren Kleinbusse mit Hebebhnen und begleiteten die alten Menschen zur Tagespflege hin und zurck.

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5. Minderheitenbegehren: Nachweis des Quorums gegenber Vorstand und Registergericht

Die erforderliche Mehrheit fr ein Minderheitenbegehren muss sowohl dem Vorstand als auch dem Vereinsregister gegenber nachgewiesen werden.

Nach 37 BGB kann eine Minderheit der Mitglieder die Einberufung einer Mitgliederversammlung verlangen. Nach BGB sind 10 Prozent der Mitglieder erforderlich. Die Satzung kann ein hheres Quorum festlegen, das aber unter 50 Prozent liegen muss.

Weigert sich der Vorstand, die Mitgliederversammlung einzuberufen, knnen sich die Mitglieder, die den Einberufungsantrag gestellt haben, vom Registergericht zur Durchfhrung der Versammlung ermchtigen lassen.

Das KG Berlin stellt klar, dass in beiden Fllen gegenber dem Vorstand und dem Gericht die ntige Mitgliederzahl nachgewiesen werden muss. Es gengt also nicht, dass ein Mitglied mit Verweis auf das vom Vorstand nicht erfllte Einberufungsbegehren einen Antrag beim Registergericht stellt.

Wichtig: Das KG stellt auerdem klar, dass weder Vorstand noch Registergericht eine inhaltliche Prfung des Minderheitenbegehrens vornehmen drfen. Die Versammlung muss unabhngig davon einzuberufen werden, ob sie notwendig oder auch nur zweckmig ist. Allein das Verlangen der vorgesehenen Mitgliederzahl reicht aus.

KG Berlin, Beschluss vom 5.03.2020, 22 W 80/19

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6. Rund um den Vereinsinfobrief

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