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Vereinsinfobrief Nr. 393 Ausgabe 19/2020 9.09.2020 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Ein Service von vereinsknowhow.de und bnve e.V. Eine druckfhige Version (PDF) dieses Infobriefes erhalten Sie hier. | |||||||||||||||||
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Inhalt | |||||||||||||||||
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3. Registergericht kann Satzung wegen unwirksamer Regelungen zurckweisen Bei der Anmeldung einer Satzungsnderung kann das Registergericht die Verletzung smtlicher Vorschriften des ffentlichen und privaten Vereinsrechts beanstanden. Im behandelten Fall hatte das KG Berlin eine Satzung zurckgewiesen, weil sie eine unwirksame Schiedsgerichtsregelung enthielt. Die Regelung schloss den Rechtsweg zu staatlichen Gerichten fr Entscheidungen des Vereinsschiedsgerichts aus. Das Schiedsgericht entsprach aber nicht den Anforderungen der 1025ff. Zivilprozessordnung an ein echtes Schiedsgericht. Die Regelung war damit unwirksam. Das Gericht stellte zugleich klar, wie weit der Prfumfang des Registergerichts geht: Eine Prfung der Zweckmigkeit einzelner Satzungsregelungen gehrt nicht dazu. Das verbietet sich schon wegen des verfassungsrechtlich verbrgten Rechts auf autonome Gestaltung der inneren Verhltnisse des Vereins. Im vorliegenden Fall stand aber nicht die Zweckmigkeit, sondern die Wirksamkeit einer Regelung in Frage. Hier so das KG gibt es ein Prfrecht des Registergerichts. Diese Kontrolle dient der Rechtssicherheit und dem Schutz auch zuknftiger Vereinsmitglieder. Das Selbstorganisationsrecht eines Vereins muss dort seine Grenze finden, wo das Gesetz die Unwirksamkeit einer Regelung vorsieht. Auer bei einer Verletzung der in den 56-59 BGB genannten Bestimmungen kann das Gericht auch bei smtlichen sonstigen Verletzungen zwingenden ffentlichen und privaten Vereinsrechts die Anmeldung zurckweisen. KG Berlin, Beschluss vom 20.07.2020, 22 W 10/20 | |||||||||||||||||
4. Keine Abschaffung der Umsatzsteuer auf Sachspenden Eine Abschaffung der Umsatzsteuer auf Sachspenden ist nach Angaben der Bundesregierung aus unionsrechtlichen Grnden nicht mglich. Das Bundesfinanzministerium przisiere aber derzeit den Umsatzsteuer-Anwendungserlass, um rechtliche Unsicherheiten bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage fr die Umsatzsteuer zu beheben und damit das Spenden fr Unternehmen zu erleichtern. Weil Retouren im Versandhandel vielfach entsorgt werden, gibt es die politische Forderung, die Unternehmen durch die Steuerbefreiung statt zur Vernichtung zur Spende der Artikel an gemeinntzige Einrichtungen zu motivieren. Sachspenden aus Betriebsvermgen sind als unentgeltliche Wertabgaben umsatzsteuerpflichtig also so, als wren die Gegenstnde verkauft worden. Das begrndet sich daraus, dass bei der Anschaffung oder Herstellung der Gegenstnde ein Vorsteuerabzug mglich ist. Umsatzsteuerfrei sind Sachspenden nur, wenn sie zum Nullwert aus dem Betriebsvermgen entnommen werden. Das ist z.B. bei Lebensmitteln kurz vor dem Mindesthaltbarkeitsdatum oder bei fehletikettierten Waren mglich. Dann kann aber mangels Buchwert keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Bundestagsdrucksache 19/21641 vom 17.08.2020 | |||||||||||||||||
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