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Vereinsinfobrief Nr. 398 Ausgabe 24/2020 25.11.2020 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Ein Service von vereinsknowhow.de und bnve e.V. Eine druckfhige Version (PDF) dieses Infobriefes erhalten Sie hier. | ||||||||||||||||
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Inhalt | ||||||||||||||||
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3. Transparenzregister: Verfahren zur Gebhrenbefreiung Auch Vereine werden im gebhrenpflichtigen Transparenzregister erfasst. Es gibt fr gemeinntzige Einrichtungen aber auf Antrag eine Gebhrenbefreiung. Das 2017 geschaffene Transparenzregister hat seine Grundlage im Geldwschegesetz (GwG) und dient der Bekmpfung von Geldwsche und der Terrorismusfinanzierung. Im Jahr 2019 erhielten viele Vereine eine Gebhrenrechnung i.H.v. 2,50 Euro (netto) vom Bundesanzeiger-Verlag fr die Fhrung im Transparenzregister. Das 2017 geschaffene Transparenzregister hat seine Grundlage im Geldwschegesetz (GwG) und dient der Bekmpfung von Geldwsche und der Terrorismusfinanzierung. Im Jahr 2019 erhielten viele Vereine eine Gebhrenrechnung i.H.v. 2,50 Euro (netto) vom Bundesanzeiger-Verlag fr die Fhrung im Transparenzregister. In 24 Abs. 1 Satz 2 GwG ist eine gesetzliche Gebhrenbefreiung vorgesehen. Das Antragsverfahren fr eine Gebhrenbefreiung bei steuerbegnstigten Zwecken hat das Bundesfinanzministerium in 4 der Transparenzregistergebhrenverordnung (TrGebV) in geregelt. Antragsberechtigt sind Vereinigungen i.S.d. 20 GwG (Vereine, GmbH, Stiftungung), die einen steuerbegnstigten Zweck nach der 52 bis 54 der Abgabenordnung verfolgen. Die Antragstellung ist nur in elektronischer Form ber die Internetseite des Transparenzregisters mglich. Der Antragssteller muss seine Identitt sowie seine Berechtigung, fr die Vereinigung handeln zu drfen, anhand geeigneter Nachweise belegen. Erforderlich sind eine Kopie des Personalausweises/Passes und des Registerauszugs. Die Gemeinntzigkeit wird mir dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes nachgewiesen. Die Jahresgebhr entfllt fr die Jahre, fr die rechtzeitig ein Antrag gestellt und der Nachweis der Verfolgung steuerbegnstigter Zwecke erbracht wurde. Dabei gilt, dass die Befreiung fr das gesamte Gebhrenjahr der Antragstellung gilt, der Zeitpunkt der Antragsstellung mageblich fr die Gebhrenbefreiung des jeweiligen Jahres ist, erstmals fr das Gebhrenjahr 2020 eine Befreiung erfolgen kann, eine rckwirkende Befreiung nicht mglich ist.D.h. die Antrge sind jhrlich und nur fr das jeweilige Jahr zu stellen! Eine genaue Ausfllanleitung hat die Dr. Steinmetz & Fiedler Steuerberatungsgesellschaft erstellt | ||||||||||||||||
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