Loading...
Vereinsinfobrief Nr. 406 Ausgabe 6/2021 18.03.2021 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Ein Service von vereinsknowhow.de und bnve e.V. Eine druckfhige Version (PDF) dieses Infobriefes erhalten Sie hier. | ||||||||||||||||
Suchen auf Vereinsknowhow.de | Online-Handbuch | eBooks | Abonnement | ||||||||||||||||
Inhalt | ||||||||||||||||
| ||||||||||||||||
3. Spenden an andere gemeinntzige Organisationen Auch gemeinntzige Vereine knnen Spenden geben. Kommen die Spendenmittel aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschftsbetrieb, ist dort ein Steuerabzug mglich. Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg (Urteil vom 7.10.2020, 8 K 8260/16) beschftigt sich im Fall eines Golfclubs detailliert mit der Frage, wann tatschlich verpflichtende Zahlungen anzunehmen sind und welche Kriterien hier gelten. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil besttigt (7.10.2020, 1 K 1264/19). Mittelweitergabe aus dem steuerbegnstigten Bereich Auch wenn es sich der Satzung nach um keinen Frderverein handelt, darf eine gemeinntzige Organisation Mittel anderen steuerbegnstigten oder ffentlich-rechtlichen Krperschaften zuzuwenden. Das ergibt sich aus 58 Nr. 1 AO. Die bis 2020 geltende Beschrnkung auf den nicht berwiegenden Teil der Mittel wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 aufgehoben. Gemeinntzige Einrichtungen knnen ihre Mittel also ohne Beschrnkung an andere steuerbegnstigte und ffentliche-rechtliche Einrichtungen weitergeben. Es darf sich dabei sowohl um Geld- als auch um Sachmittel handeln. Spezielle Einschrnkungen bezglich des Verwendungszweckes gibt es nicht. Eine gemeinntzige Krperschaft kann ihre Mittel also auch an eine mildttige oder kirchliche Organisation weitergeben. Die Satzungszwecke des Vereins sind dabei ohne Belang. Weder ob noch fr welche Zwecke die Mittel weitergegeben werden, muss in der Satzung geregelt sein (Finanzministerium Bayern, Schreiben vom 25.06.1997, 33 - S 0177 - 19/11 - 32 948) Eine Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster ist nicht ntig. Da ein Nachweis ber die Verwendung der Mittel und die Steuerbegnstigung des Empfngers erforderlich ist, kann das Muster aber genutzt werden, weil es alle ntigen Angaben enthlt. Es empfiehlt sich wegen einer mglichen Steuerhaftung aber, sich den Freistellungsbescheid des Empfngers vorlegen zu lassen.
Der Spendenabzug nach 9 Abs. 2 Nr. 2 Krperschaftsteuergesetz gilt auch fr teilweise steuerpflichtige gemeinntzige Einrichtungen. Steuerlich wirksam ist der Spendenabzug aber natrlich nur im steuerpflichtigen Bereich. Entsprechend muss die Spende aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschftsbetrieb stammen, um dort steuerlich abgezogen werden zu knnen. Der Spendenabzug ist vor allem dann interessant, wenn der wirtschaftliche Geschftsbetrieb die Mittel ohnehin zu Gunsten anderer Organisationen erwirtschaftet (etwa bei einer Benefizveranstaltung). Auch bei einer geplanten Mittelweitergabe an andere gemeinntzige Einrichtungen ist eine Zuordnung der Spende zum steuerpflichtigen Bereich mglich und wirkt hier steuermindernd. Dabei gelten die allgemeinen Regelungen zum Spendenabzug ( 9 Krperschaftsteuergesetz; fr die Gewerbesteuer gilt Entsprechendes). Voraussetzung fr den Spendenabzug ist aber, dass die Spende aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschftsbetrieb heraus geleistet wurde. Das wre im Rahmen der Gewinnermittlung oder einer Mittelverwendungsrechnung nachzuweisen. | ||||||||||||||||
4. Wie wirken Vertretungsbeschrnkungen fr den Vorstand? Die Vertretungsmacht des Vorstands ist grundstzlich unbeschrnkt. Die Satzung kann aber Beschrnkungen festlegen. Welche rechtlichen Folgen hat das? Grundstzlich verpflichten Rechtgeschfte, die der Vorstand fr den Verein abschliet, den Verein, nicht den Vorstand persnlich. Der Verein muss also die eingegangenen Verpflichtungen erfllen. Das gilt auch dann, wenn sie erkennbar nicht mit den Satzungszwecken zu tun haben. Verstt der Vorstand gegen Satzung oder Weisungen der Mitgliederversammlung, kann der Verein aber Schadenersatz von ihm fordern. Um dieses Risiko nicht einzugehen, enthalten Satzung oft eine Beschrnkung der Vertretungsmacht. Die kann sich auf den Umfang der Geschfte beziehen (Betragshhe) oder auf die Art der Rechtgeschfte (Darlehensvertrge, Kauf- oder Verkauf von Immobilien usf.). Die Vertragspartner mssen eine solche Vertretungsbeschrnkung gegen sich gelten lassen, wenn sie im Vereinsregister eingetragen ist. Sie tun also gut daran, bei Geschften mit entsprechenden Volumen Einsicht in die Satzung zu nehmen. Verstt ein Rechtsgeschft gegen die Satzungsregelung, ist es nach 177 BGB zunchst schwebend unwirksam. Es kann also durch Zustimmung des Vereins nachtrglich genehmigt werden. Verweigert der Verein die Genehmigung, wird es endgltig unwirksam. Dann haftet nach 179 BGB der Vorstand persnlich fr die Erfllung des Vertrags. Er tut also gut daran zu klren, ob er das entsprechende Rechtsgeschft abschlieen drfte. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgericht Mnchen (22.05.2020, 15 U 3037/19) trifft hier Klarstellungen: Fr eine Beschrnkung der Vertretungsmacht des Vorstands durch die Satzung so das OLG gengt nicht schon, dass in der Satzung eine den Handlungsspielraum des Vorstands einschrnkende Regelung getroffen wird. Aus der Satzungsbestimmung muss sich vielmehr klar und eindeutig entnehmen lassen, dass damit zugleich der Umfang der Vertretungsmacht des Vorstands beschrnkt werden soll. Ist das nicht der Fall, hat die einschrnkende Satzungsbestimmung nur vereinsinterne Bedeutung und beschrnkt sich auf das vereinsrechtliche Innenverhltnis. Das OLG stellt aber klar: Die Satzungszwecke also solche stellen noch keine Beschrnkung der Vertretungsmacht das. Das gilt auch fr die Regelungen zur Gemeinntzigkeit. Eine zustzliche Klausel, die die Vertretungsmacht des Vorstands auf die Satzungszwecke einschrnkt, kann das aber ermglichen. | ||||||||||||||||
5. Rund um den Vereinsinfobrief Drucken! Sie knnen den Vereinsinfobrief in einer werbefreien PDF-Version herunterladen - zum Ausdrucken und Archivieren. Kopieren! Verwenden Sie unsere Beitrge fr Ihre Newsletter, Publikationen oder Zeitschriften - kostenlos und unverbindlich. Einzige Bedingung: Sie verweisen mit einem Link am Ende des Beitrages auf www.vereinsknowhow.de. Empfehlen! Empfehlen Sie den Vereinsinfobrief, indem Sie ihn einfach weiterleiten. Danke! Content-Sharing! Auf Ihrer eigenen Website frei einbinden knnen Sie unsere Newsrubrik. Werben im Vereinsinfobrief: Konditionen aktuelle Abonnentenzahl des Vereinsinfobriefs: 17.060 Abmelden! Wenn Sie unseren Infobrief nicht mehr beziehen mchten, dann klicken Sie bitte hier. Adresse ndern! Wenn Sie unseren Infobrief knftig unter einer anderen E-Mail-Adresse beziehen mchten, melden Sie sich bitte zunchst ab (siehe oben) und dann hier mit der neuen Adresse wieder an. Datenschutzhinweis: Wir nutzen die von Ihnen zur Verfgung gestellten personenbezogenen Daten ausschlielich dazu, um Ihnen den Newsletter zusenden zu knnen und um Ihr Newsletterabonnement zu verwalten. Gespeichert wird ausschlielich die E-Mail-Adresse. Sie knnen jederzeit Auskunft ber Ihre von uns gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten und Ihren Eintrag lschen. Den Kontakt hierfr finden Sie unten. | ||||||||||||||||
Verantwortlich fr den Inhalt ist, soweit nicht anders angegeben: |
Loading...
Loading...