1. Hilfe fr die Ukraine BMF erlsst Vereinfachungsregelungen Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem aktuellen Erlass vom 17.03.2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :013) die Mglichkeiten fr die Untersttzung der vom Krieg in der Ukraine geschdigten Menschen ausgeweitet. Die Regelungen sind die in solchen Katastrophenfllen blichen. Vereinfachter Zuwendungsnachweis Gemeinntzige Einrichtungen drfen den vereinfachten Zuwendungsnachweis (bei dem die Buchungsbesttigung der Bank als Nachweis gengt) grundstzlich nur bis 300 Euro Spendenbetrag nutzen. Fr Sonderkonten der ffentlichen Hand und der Wohlfahrtspflegeverbnden gibt es dagegen keine Betragsgrenze. Folgende Vereinfachung gilt bis Ende des Jahres fr alle gemeinntzigen Einrichtungen: Wird das Konto, auf das die Spenden eingehen, als Treuhandkonto gefhrt und werden die gesammelten Spenden dann auf eines der o.g. Sonderkonten weitergeleitet, ist der vereinfachte Zuwendungsnachweise auch hier ohne Betragsgrenze mglich. Die Einrichtung muss aber eine Liste aller Spender mit den gespendeten Summen an den Inhaber des Sonderkontos bergeben und in Kopie aufbewahren. Direkte Verwendung von Mitteln fr die Ukrainehilfe Nach den Regelung des 58 Abgabenordnung (AO) drfen gemeinntzige Organisationen Geld- und Sachmittel in unbeschrnkter Hhe an andere gemeinntzige (steuerbegnstigte) oder ffentlich-rechtliche Einrichtungen weitergeben. Es kommt dabei nicht auf die Satzungszwecke von Geber- und Empfngereinrichtung an. Auf diese Weise knnen auch Einrichtungen ohne einschlgige Zwecke (wie z.B. Flchtlings- und Katastrophenhilfe) mittelbar solche Zwecke untersttzen. Grundstzlich nicht erlaubt ist aber die direkte Verwendung der Mittel fr satzungsfremde Zwecke. Auch hier erleichtert das BMF die Hilfe fr vom Ukrainekrieg Betroffene. Bis Ende des Jahres drfen alle gemeinntzigen Einrichtungen fr diese Zwecke in Sonderaktionen gesammelte Spenden fr die Ukrainehilfe verwenden, auch wenn das nicht den eigenen Satzungszwecken entspricht. Das Gleiche gilt fr andere vorhandene Mittel, die nicht anderweitig gebunden sind. Das umfasst auch die berlassung von Personal und Rumlichkeiten. Bei dem vom Krieg in der Ukraine Geschdigten Menschen ist dabei auch kein Nachweis der Hilfebedrftigkeit erforderlich. Mittelbeschaffung fr Flchtlingshilfe als Zweckbetrieb Grundstzlich knnen als Zweckbetrieb nur wirtschaftliche Ttigkeiten behandelt werden, die den eigenen Satzungszwecken entsprechen. Diese Beschrnkung hat das BMF aufgehoben. Stellen steuerbegnstigte Krperschaften entgeltlich Personal, Rumlichkeiten, Sachmittel oder andere Leistungen in Bereichen zur Verfgung, die fr die Bewltigung der Auswirkungen und Folgen des Krieges in der Ukraine notwendig sind, knnen sie die Einnahmen daraus dem Zweckbetrieb zuordnen. => zum Seitenanfang
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