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Vereinsinfobrief Nr. 432 Ausgabe 9/2022 5.05.2022 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Ein Service von vereinsknowhow.de und bnve e.V. Eine druckfhige Version (PDF) dieses Infobriefes erhalten Sie hier. | |||||||||||||||||
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Inhalt | |||||||||||||||||
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4. Vereinsregister: Regelmig kein Beschwerderecht einfacher Mitglieder Lehnt das Registergericht die Lschung von Vorstandsmitgliedern wegen angeblichen Rcktritts ab, ist dagegen eine Beschwerde eines Vereinsmitgliedes unzulssig, weil es an einer unmittelbaren Rechtsbeeintrchtigung fehlt. In Bezug auf die Eintragungen im Vereinsregister ist ein Vereinsmitglied allenfalls mittelbar beeintrchtigt, so das KG Berlin (Beschluss vom 16.12.2021, 22 W 57/21). Etwas anderes gilt nur, wenn es selbst als Vorstandsmitglied im Register eingetragen werden soll oder ein Sonderrecht, dass ihm zusteht, betroffen ist. In anderen Fllen sind einfache Vereinsmitglieder nicht unmittelbar in ihren Mitgliedschaftsrechten beeintrchtigt und haben deshalb kein Beschwerderecht. Im behandelten Fall hatte ein Vereinsmitglied die Lschung von Vorstandsmitgliedern aus dem Vereinsregister beantragt, weil smtliche Vorstandsmitglieder ihren Rcktritt erklrt haben sollen. Eine unmittelbare Beeintrchtigung des Stimmrechts so das KG lag hier nicht vor, weil das Mitglied sein Recht auf Mitbestimmung bei der Auswahl eines Vorstands allein im Rahmen der Wahlen auf der Mitgliederversammlung ausben kann. Dieses Recht wird durch die Eintragung nicht beeintrchtigt. Auf die Einhaltung der Satzung sowie der Verfahrensvorschriften hat ein einzelnes Mitglied keinen Anspruch. Es ist hier auf das Minderheitenbegehren nach 37 Abs.1 BGB verwiesen. Auf diese Weise ist z.B. die Einberufung einer Versammlung zur Abberufung des alten Vorstands und Wahl eines neuen Vorstands mglich. Hinweis: Regelmig knnen aber auch einfache Mitglieder beim Registergericht ein Einschreiten von Amts wegen anregen. Zwar gibt es hier fr das Mitglied keine formalen Rechtsmittel, das Gericht muss aber in vielen Fllen von sich aus ttig werden. Das gilt z.B., wenn der Vorstand erforderliche Anmeldungen unterlsst. | |||||||||||||||||
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