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Vereinsinfobrief Nr. 440 Ausgabe 17/2022 20.10.2022 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Ein Service von vereinsknowhow.de und bnve e.V. Eine druckfhige Version (PDF) dieses Infobriefes erhalten Sie hier. | |||
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3. Wie muss eine Satzungsregelung zur virtuellen Mitgliederversammlung aussehen? Eine Mitgliederversammlung auf elektronischem Weg ist zulssig, wenn die Satzung das ausdrcklich erlaubt. Keine Vorgaben aus der Rechtspechung gab es bisher zur Ausgestaltung einer entsprechenden Satzungsregelung. Hier gibt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm jetzt Hinweise (Beschluss vom 4.08.2022, 27 W 58/22). Im behandelten Fall hatte die Satzung des Vereins bestimmt, dass die Mitgliederversammlung auch in der Weise stattfinden kann, dass ein Teil der Mitglieder oder alle Mitglieder ihre Mitgliedsrechte im Wege elektronischer Kommunikation und ohne Anwesenheit an einem Versammlungsort ausben knnen. Registergericht und Vorinstanz hielten diese Regelung fr zu unbestimmt und daher unzulssig. Diese Auffassung hat das OLG Hamm besttigt. Die Satzungsregelung, mit der die Mglichkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung und/oder Mischform geschaffen wird, muss hinreichend konkret gefasst ist. Die Satzung muss dabei so das OLG nicht smtliche Einzelheiten der virtuellen Durchfhrung regeln (also z.B. die verwendete Technik). Sie muss aber zumindest den grundstzlichen Durchfhrungsweg einer virtuellen Mitgliederversammlung klarstellen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Satzung eine Mischform aus realer und virtueller Mitgliederversammlung zulsst. Auch fr diesen Fall muss sichergestellt sein, dass die virtuell anwesenden Mitglieder ebenso wie die physisch anwesenden an der Versammlung partizipieren knnen. Nach Auffassung des OLG muss sich aus einer Satzungsregelung zur virtuellen MV ergeben: dass auch eine vollstndig virtuelle Mitgliederversammlung denkbar ist. Dafr gengt die o.g. Regelung. ob es bei einer virtuellen Mitgliederversammlung erforderlich ist, dass smtliche Mitglieder gleichzeitig unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel virtuell anwesend sind oder ob die Mitglieder zwar auf elektronischem Wege Fragen und Antrge stellen sowie ihre Stimmen abgeben knnen, sie aber nicht gleichzeitig virtuell anwesend sein mssen und auch nicht die Mglichkeit einer Diskussion bestehen muss, wie bei hybriden Versammlungen die virtuell anwesenden die Mitglieder ihren Teilnahmerecht ausben knnen.Bei Mischform zwischen physicher und hybrider Versammlung muss grundstzlich eine vergleichbare Partizipation der virtuell und physisch anwesenden Mitglieder gewhrleistet sein. Ist das nicht der Fall, wrde die virtuelle Teilnahme eher einer zustzlichen schriftlichen Stimmabgabe entsprechen. Auch das ist zulssig, es muss dann aber fr alle Mitglieder klar sein, dass eine solche Beteiligung an der Beschlussfassung, kein adquater Ersatz fr die physische Teilnahme ist. Die Entscheidung des OLG zeigt, dass die Umsetzung einer hybriden Versammlung meist deutlich anspruchsvoller als die einer rein virtuellen Versammlung zumindest wenn es sich um grere Mitgliederzahlen handelt. Die online teilnehmenden Mitglieder mssen die Versammlung mit allen Redebeitrge verfolgen knnen. Umgekehrt gilt das auch fr die bertragung der Beitrge virtuellen der Teilnehmer. In jedem Fall muss fr jeden Beteiligten erkennbar sein, wer gerade spricht. Alternativ kann zwar auch eine Stimmabgabe ohne echte Beteiligung an der MV erfolgen. Das entspricht aber im Grunde einer schriftlichen Abstimmung und ersetzt nicht die Teilnahme an der MV. | |||
4. Rechtsberatung fr Vereine wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen UPJ Pro Bono Rechtsberatung richtet sich an gemeinntzige Organisationen, die die finanziellen Mittel fr eine rechtliche Beratung nicht aufbringen knnen. Viele Rechtsanwlt*innen engagieren sich in diesem deutschlandweiten Netzwerk und beraten Organisationen pro-bono, zum Beispiel bei der Gestaltung von Arbeitsvertrgen, bei Datenschutzfragen oder einer Satzungsnderung. Der Verein UPJ leitet das Programm seit fnf Jahrenund fungiert hier als Clearingstelle: Das UPJ-Team vermittelt die Anfragen an erfahreneAnwlt*innen engagierter Kanzleien. Die Kanzleien untersttzen gemeinntzige Organisationen bei konkreten Rechtsfragen - unentgeltlich und zeitlich begrenzt.Bei der Umsetzung wird UPJ vom Pro Bono Deutschland e.V. untersttzt. Teilnehmen knnen gemeinntzige Organisationen, die in Deutschland ttig sind. Dazu zhlen gemeinntzige Vereine, aber auch Vorgesellschaften also initiativen, die einen Verein grnden mchten und hierbei rechtliche Beratung bentigen. Wichtig fr die angestrebten Mandate ist, dass es von Seiten der Organisation eine kontinuierliche Ansprechperson mit entsprechenden zeitlichen Ressourcen gibt und dass Vorstand oder Geschftsfhrung der Zusammenarbeit zugestimmt haben.Sie finden nhere Informationen zum Programm der UPJ Pro Bono Rechtsberatung fr Non-Profit-Organisationen auf der Webseite . Ihre rechtliche Fragestellung knnen Sie ber das Anmeldeformular im Menpunkt Beratung einsenden. Im nchsten Schritt prft UPJ gemeinsam mit Partnerkanzleien Ihre Anfrage und klrt eventuelle Fragen mit Ihnen individuell. Wenn die Vermittlung erfolgreich war und sich eine Kanzlei auf Ihre rechtliche Frage beworben hat, stellt UPJ den Kontakt her und es entsteht ein direktes Mandatsverhltnis.In manchen Fllen erfolgt die Aufteilung einer Anfrage in mehrere Fragestellungen und es wird somit von mehreren Kanzleien beraten. Der Verein UPJ erhebt eine Ernsthaftigkeitsgebhr, nach erfolgreicher Vermittlung. (Informationen hier) | |||
5. Rund um den Vereinsinfobrief Drucken! Sie knnen den Vereinsinfobrief in einer werbefreien PDF-Version herunterladen - zum Ausdrucken und Archivieren. Kopieren! Verwenden Sie unsere Beitrge fr Ihre Newsletter, Publikationen oder Zeitschriften - kostenlos und unverbindlich. Einzige Bedingung: Sie verweisen mit einem Link am Ende des Beitrages auf www.vereinsknowhow.de. Empfehlen! Empfehlen Sie den Vereinsinfobrief, indem Sie ihn einfach weiterleiten. Danke! Content-Sharing! Auf Ihrer eigenen Website frei einbinden knnen Sie unsere Newsrubrik. Werben im Vereinsinfobrief: Konditionen aktuelle Abonnentenzahl des Vereinsinfobriefs: 17.063 Abmelden! Wenn Sie unseren Infobrief nicht mehr beziehen mchten, dann klicken Sie bitte hier. Adresse ndern! Wenn Sie unseren Infobrief knftig unter einer anderen E-Mail-Adresse beziehen mchten, melden Sie sich bitte zunchst ab (siehe oben) und dann hier mit der neuen Adresse wieder an. Datenschutzhinweis: Wir nutzen die von Ihnen zur Verfgung gestellten personenbezogenen Daten ausschlielich dazu, um Ihnen den Newsletter zusenden zu knnen und um Ihr Newsletterabonnement zu verwalten. Gespeichert wird ausschlielich die E-Mail-Adresse. Sie knnen jederzeit Auskunft ber Ihre von uns gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten und Ihren Eintrag lschen. Den Kontakt hierfr finden Sie unten. | |||
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