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Vereinsinfobrief Nr. 443 Ausgabe 20/2022 2.12.2022 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Ein Service von vereinsknowhow.de und bnve e.V. Eine druckfhige Version (PDF) dieses Infobriefes erhalten Sie hier. | ||||||||||||||||
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Inhalt | ||||||||||||||||
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3. Mindestlohn kann nicht durch Sachleistungen ersetzt werden In Vereinen steht bei der Mitarbeit oft eine ideelle Ausrichtung im Vordergrund. Vergtungen sind deswegen oft kein adquater Gegenwert fr erbrachte Arbeitsleistung. Im Rahmen des Ehrenamts- und bungsleiterfreibetrags ist eine Unterschreitung des Mindestlohns zulssig. Alle Vergtungen, die darber hinausgehen, sind dagegen mindestlohnpflichtig und knnen auch nicht durch Sach- oder andere Leistungen ersetzt werden. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) klargestellt. Im behandelten Fall hatte der Arbeitgeber einen Stundenlohn unterhalb der Mindestlohngrenze bezahlt, dafr aber zustzlich einen Pkw berlassen und eine Betriebsrente bezahlt. Diese Leistungen so das BayObLG knnen nicht auf dem Mindestlohn angerechnet werden. Der Arbeitgeber muss den gesetzlichen Mindestlohn durch im arbeitsvertraglichen Austauschverhltnis erbrachten Entgeltzahlungen erfllen, die dem Arbeitnehmer endgltig verbleiben. Zahlungen ohne Rcksicht auf eine tatschliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers (z.B. eine Kfz-berlassung) oder mit einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung (Betriebsrente) erfllen nicht den Mindestlohn. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 26.11.2020, 201 ObOWi 1381/20 | ||||||||||||||||
4. BMF verlngert steuerliche Manahmen zum Ukraine-Krieg Das Bundesfinanzministerium hat die steuerlichen Manahmen zur Untersttzung der vom Krieg in der Ukraine Geschdigten bis Ende 2023 verlngert. Danach gelten fr gemeinntzige Einrichtungen insbesondere folgende Vereinfachungen: Der vereinfachte Spendennachweis bei Zahlungen auf ein dafr eingerichtetes Sonderkonto eines anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege bzw. seiner Mitgliedsorganisationen. Das gilt auch fr bis zur Einrichtung des Sonderkontos auf ein anderes Konto eingezahlte Spenden. Mittel drfen ohne Rcksicht auf den Satzungszweck fr Sonderaktionen fr die Untersttzung der vom Krieg in der Ukraine Geschdigten verwendet werden. Dabei kann zudem auf den Nachweis der Hilfebedrftigkeit verzichtet werden. Stellen steuerbegnstigte Krperschaften entgeltlich Personal, Rumlichkeiten, Sachmittel oder andere Leistungen in Bereichen zur Verfgung, die fr die Bewltigung der Auswirkungen und Folgen des Krieges in der Ukraine notwendig sind, drfen diese Leistungen sowohl ertrags- als auch umsatzsteuerlich dem Zweckbetrieb zugeordnet werden.Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 17.11.2022, IV C 4 - S 2223/19/10003 :018 | ||||||||||||||||
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