Loading...
Vereinsinfobrief Nr. 449 Ausgabe 5/2023 16.03.2023 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Ein Service von vereinsknowhow.de und bnve e.V. Eine druckfhige Version (PDF) dieses Infobriefes erhalten Sie hier. | |||||||||||||||||
Online-Handbuch | eBooks | Abonnement | Seminare | |||||||||||||||||
Inhalt | |||||||||||||||||
| |||||||||||||||||
4. Steuerliche Manahmen zur Untersttzung der Opfer des Erdbebens in der Trkei und in Syrien Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Sonderregelungen zur Untersttzung der Opfer des Erdbebens in der Trkei und in Syrien erlassen (27.02.2023, IV C 4 - S 2223/19/10003 :019). Fr gemeinntzige Organisationen, die sich fr die Erdbebenopfer engagieren, gilt Folgendes:
Bei Zuwendungen zur Hilfe in den durch das Erdbeben verursachten Katastrophenfllen, die bis zum 31. Dezember 2023 ber ein Konto eines Dritten an eine inlndische juristische Person des ffentlichen Rechts, an eine inlndische ffentliche Dienststelle oder an eine gemeinntzige Krperschaft geleistet werden, gengt als Nachweis eine auf den jeweiligen Zuwendenden ausgestellte Zuwendungsbesttigung, wenn das Konto des Dritten als Treuhandkonto gefhrt wurde, die Zuwendungen von dort an den Zuwendungsempfnger weitergeleitet wurden und diesem eine Liste mit den einzelnen Zuwendenden und ihrem jeweiligen Anteil an der Zuwendungssumme bergeben wurde. Wird eine Zuwendungsbesttigung ausgestellt, gengt es, als Verwendungszweck der Zuwendung die Frderung mildttiger Zwecke anzugeben.
Gemeinntzigen Organisationen ist es grundstzlich nicht erlaubt, Mittel fr Zwecke zu verwenden, die sie nach ihrer Satzung nicht frdern. Fr Spendenaufrufe von Organisationen, die keine entsprechenden Zwecke verfolgen (z. B. Sportvereine, Musikvereine, Kleingartenverein usf.) gilt Folgendes: Es ist unschdlich fr die Steuerbegnstigung, wenn die Einrichtung Mittel, die sie im Rahmen einer Sonderaktion zur Hilfe fr die Geschdigten des Erdbebens erhalten hat, ohne entsprechende nderung ihrer Satzung unmittelbar selbst fr den angegebenen Zweck verwendet. Bei materiellen und finanziellen Hilfen reicht es aus, wenn die wirtschaftliche Hilfsbedrftigkeit der untersttzten Person glaubhaft gemacht wird. Wichtig: Untersttzungsleistungen auerhalb der Verwirklichung gemeinntziger oder mildttiger Zwecke, z. B. in den betrieblichen Bereich an von dem Erdbeben besonders betroffene Unternehmen, an Selbstndige oder an entsprechende Hilfsfonds der Kommunen, sind aber nicht begnstigt. Mglich ist auch eine Weitergabe der Mittel an eine entsprechende mildttige Organisation. Die steuerbegnstigte Einrichtung, die die Spenden gesammelt hat, muss entsprechende Zuwendungsbesttigungen fr Spenden bescheinigen, die sie zur Hilfe fr die Geschdigten des Erdbebens erhlt und verwendet. Auf die Sonderaktion ist in der Zuwendungsbesttigung hinzuweisen.
Neben der Verwendung der eingeworbenen ist es ausnahmsweise auch unschdlich fr die Steuerbegnstigung der Krperschaft, wenn sie sonstige bei ihr vorhandene Mittel, die keiner anderweitigen Bindungswirkung unterliegen, ohne nderung der Satzung zur Hilfe fr die Geschdigten des Erdbebens einsetzt. Gleiches gilt fr die berlassung von Personal und von Rumlichkeiten. Die Krperschaft hat bei der Frderung mildttiger Zwecke die Bedrftigkeit der untersttzten Person oder Einrichtung selbst zu prfen und zu dokumentieren. Schnitt, d.h. bis 6.240 Euro pro Jahr) werden die Zahlungen also ohne Einzelnachweis der wirklichen Aufwendungen als Aufwandsersatz und nicht als Vergtung behandelt. Bei materiellen und finanziellen Hilfen reicht es aus, wenn die wirtschaftliche Hilfsbedrftigkeit der untersttzten Person glaubhaft gemacht wird. Werden vorhandene Mittel beispielsweise an andere steuerbegnstigte Krperschaften, die mildttige Zwecke verfolgen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Hilfe fr die Geschdigten des Erdbebens stehen, oder an eine inlndische juristische Person des ffentlichen Rechts bzw. eine inlndische ffentliche Dienststelle zu diesem Zweck weitergeleitet, ist das nach 58 Nummer 1 der Abgabenordnung unschdlich fr die Steuerbegnstigung. | |||||||||||||||||
5. Rund um den Vereinsinfobrief Drucken! Sie knnen den Vereinsinfobrief in einer werbefreien PDF-Version herunterladen - zum Ausdrucken und Archivieren. Kopieren! Verwenden Sie unsere Beitrge fr Ihre Newsletter, Publikationen oder Zeitschriften - kostenlos und unverbindlich. Einzige Bedingung: Sie verweisen mit einem Link am Ende des Beitrages auf www.vereinsknowhow.de. Empfehlen! Empfehlen Sie den Vereinsinfobrief, indem Sie ihn einfach weiterleiten. Danke! Content-Sharing! Auf Ihrer eigenen Website frei einbinden knnen Sie unsere Newsrubrik. Werben im Vereinsinfobrief: Konditionen aktuelle Abonnentenzahl des Vereinsinfobriefs: 16.972 Abmelden! Wenn Sie unseren Infobrief nicht mehr beziehen mchten, dann klicken Sie bitte hier. Adresse ndern! Wenn Sie unseren Infobrief knftig unter einer anderen E-Mail-Adresse beziehen mchten, melden Sie sich bitte zunchst ab (siehe oben) und dann hier mit der neuen Adresse wieder an. Datenschutzhinweis: Wir nutzen die von Ihnen zur Verfgung gestellten personenbezogenen Daten ausschlielich dazu, um Ihnen den Newsletter zusenden zu knnen und um Ihr Newsletterabonnement zu verwalten. Gespeichert wird ausschlielich die E-Mail-Adresse. Sie knnen jederzeit Auskunft ber Ihre von uns gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten und Ihren Eintrag lschen. Den Kontakt hierfr finden Sie unten. | |||||||||||||||||
Verantwortlich fr den Inhalt ist, soweit nicht anders angegeben: |
Loading...
Loading...