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Vereinsinfobrief Nr. 460 Ausgabe 16/2023 9.10.2023 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Ein Service von vereinsknowhow.de und bnve e.V. Eine druckfhige Version (PDF) dieses Infobriefes erhalten Sie hier. | |||||||||||||||||
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Inhalt | |||||||||||||||||
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3. Warum Koordinationsttigkeiten fast nie selbststndig ausgebt werden knnen Vereine wollen Projektleitungs- und andere Koordinationsttigkeiten gern auf selbststndiger Basis vergten, um Kosten zu sparen. Leider wird das oft auch in Vorgaben von Zuwendungsgebern verlangt Sozialversicherungsrechtlich ist das sehr problematisch, weil bei solchen Ttigkeiten typische Merkmal einer abhngigen Beschftigung vorliegen. Das zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Wrttemberg (20.3.2023, L 4 BA 2739/20), das die Koordinatorin eines Jazzclubs betraf. U.a. war sie zustndig fr die Gesamtkoordination des konzertanten Spielbetriebes und die Kommunikation und Koordination mit den Knstlern. Das LSG kam zum Ergebnis, dass keine selbststndige Ttigkeit vorlag. Kriterien dafr waren: Der Koordinatorin wurden nicht nur konkret abgrenzbare Aufgaben und Auftrge innerhalb des Spielbetriebs bertragen, wie etwa die Abwicklung des Ticketing oder die Kommunikation und Koordination mit dem Vermieter oder den Knstlern. Ihr oblag allein die Gesamtkoordination des Spielbetriebs. Dabei griff sie auf einen Pool von Arbeitskrften zurck, die dem Club zur Verfgung standen. Sie war damit mageblich in die Arbeitsorganisation eingebunden. Selbststndige Dienstleister wrden dagegen typischerweise nur konkrete einzelne Aufgaben bernehmen. Sie verrichtete auch Arbeiten, die typischerweise dem Bereich einer abhngigen Beschftigung zuzuordnen sind, etwa Assistenzttigkeiten fr den Geschftsfhrer. Sie war in der Gestaltung ihrer Arbeitszeit zwar grundstzlich frei, musste aber die telefonischen Ticket-Verkaufszeiten einhalten und an den Konzertabenden zur Verfgung stehen (zeitliche Weisungsbindung). Sie musste die Arbeitsleistungen laut Vertrag persnlich erbringen (Hinweis auf eine nichtunternehmerische Ttigkeit). Der Stundenlohn war mit 18 Euro nicht deutlich ber dem vergleichbarer abhngig Beschftigter. Die Koordinatorin trug kein nennenswertes, das Gesamtbild der Arbeitsleistung prgendes Unternehmerrisiko, weil sie eine feste Stundenvergtung erhielt. Das Risiko eines Ausfalls war nicht anders als bei Beschftigten mit Zeitvertrag.Hinweis: Der sozialversicherungsrechtliche Status lsst sich nicht pauschal feststellen (etwa bezogen auf bestimmte Berufsbilder). Es kommt immer auf die Einzelfallbewertung an, bei die verschiedenen Ttigkeitsmerkmale zu einem Gesamtbild zusammengefgt werden. Oft werden von Auftraggebern die Kriterien fr eine selbststndige Ttigkeit falsch bewertet. Im Zentrum stehen immer die zeitliche, rumliche und inhaltliche Weisungsbindung und die Einbindung in die Organisation des Auftragsgebers. Daneben spielt noch das unternehmerische Risiko eine wichtige Rolle. Andere oft genannte Kriterien wie das werbende Auftreten auf dem Markt und die Ttigkeit fr andere Auftraggeber haben dagegen kaum Gewicht.
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