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Sehr geehrter Herr Do,
das Konto ist überzogen, Rechnungen werden mit Verspätung bezahlt und zudem lassen die Geldeingänge zu wünschen übrig. Um dem Verein die Fortführung seiner Arbeit zu ermöglichen, kann eine Vereinssanierung die letzte Chance sein.
 
Wie Sie dabei gekonnt vorgehen, erfahren Sie in unserem heutigen Newsletter.
 
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
 
 
Aktuell
Wenn es fast zu spät ist: Vereinssanierung
 
Das Konto ist bis an den Rand überzogen, einige Rechnungen wurden auch nur mit Verspätung bezahlt, die Geldeingänge gehen zurück. Das Thema Vereinssanierung steht im Raum.
 
 
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Auf ein Neues: Abmahnfähigkeit von DSGVO-Verstößen?
 
Die Frage der Abmahnfähigkeit von Verstößen gegen die Regelungen der DSGVO hat in der Vergangenheit schon zahlreiche Gerichte beschäftigt. Bis heute herrscht allerdings Uneinigkeit darüber, inwiefern Datenschutzverstöße nach dem UWG abmahnfähig sind.
 
 
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Mildtätige Zuwendungen an Einzelpersonen nur mit Satzungsgrundlage
 
Enthält die Satzung des Vereins keine ausdrückliche Bestimmung, dass er mildtätige Zwecke verfolgt, kann dies steuerrechtlich nicht anerkannt werden, wenn der Verein im Rahmen der tatsächlichen Geschäftsführung solche Zuwendungen tätigt.
 
 
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Die blockierte Satzungsänderung
 
Aufgrund des in den letzten Jahren veränderten Verhaltens der Mitglieder und das damit verbundene rückläufige Engagement im Verein kann auch die Mitgliederversammlung zum Beispiel durch sehr geringe Teilnehmerzahlen betroffen sein. So kann dies zum Problem werden, wenn die Satzung hohe Anforderungen an die Beschlussfähigkeit der MV stellt.
 
 
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Wartungstermine
 
So wie Kraftfahrzeuge in einem vom Gesetzgeber festgelegten regelmäßigen Zeitabstand vom TÜV kontrolliert werden müssen, gehören Sportgeräte und technische Anlagen aus Sicherheitsgründen in regelmäßigen Abständen auf den Prüfstand.
 
 
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Alles was Sie über die Besteuerung von Vereinen wissen sollten

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