Sehr geehrte Damen und Herren, besonders bei Geschwindigkeitsverstößen müssen Sie das Risiko einer Fahrtenbuchauflage für Ihre Mandanten im Blick haben. Diese droht, wenn der Fahrer nicht identifizierbar ist - und der Kfz-Halter nicht aufklärt, wer zum fraglichen Zeitpunkt am Steuer saß. Aber eine zulässige Fahrtenbuchauflage ohne einen Anhörungsbogen bzw. ohne den Nachweis, dass dieser zugegangen ist? Das Verwaltungsgericht Mainz hält das unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion
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