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Dürfen Sie den Vermieter anlügen?
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Rauchen Sie? Planen Sie Kinder? Bei der Wohnungssuche bekommen Sie viele Fragen gestellt, doch nicht jede davon müssen Sie ehrlich beantworten. In dieser Ausgabe klären wir auf, wann Fragen zu weit gehen und Sie lügen dürfen.
 
Ihre Isabel Naus
Immowelt-Redaktion
 
 
 
Vermieter anlügen: Dann ist es erlaubt
 
Religion, Familienstand, Gesundheit: Als Mieter müssen Sie Ihrem Vermieter nicht alles über sich verraten, und schon gar nicht beim ersten Besichtigungstermin. Lesen Sie hier, wann Sie lügen dürfen.
 
 
 
 
 
Streitpunkt Müll: Was sind Ihre Rechte?
 
Ständig ist die Mülltonne voll, manche Anwohner stopfen ihre Abfallsäcke trotzdem hinein – und dann lässt die Müllabfuhr die überquellende Tonne stehen. Das nervt. Was Sie dagegen tun können? Wir verraten es.
 
 
 
 
 
Suchtipp: So finden Sie eine günstige Wohnung
 
Günstige Wohnungen sind stark gefragt. Kaum ist eine online, schon ist sie vergeben. Sie sind zur Zeit selbst auf der Suche? Verzweifeln Sie nicht: Mit diesen Tipps finden Sie eine schöne Wohnung zum kleinen Preis.
 
 
 
 
 
Temperatur-Pflicht: Wie warm muss eine Mietwohnung sein?
 
Mieter haben ein Recht auf Wärme. Bleibt die Wohnung kalt, so dürfen sie die Miete kürzen. Wir sagen Ihnen, wie viel Grad Celsius mindestens Pflicht sind und wie Sie Ihren Vermieter zum Handeln bringen.
 
 
 
 
 
Fristen zum Jahresende: Dann sind Nachforderungen verjährt
 
Sie haben einmal zu wenig Miete überwiesen oder die Nebenkosten nicht gezahlt? Mit etwas Glück sind Sie fein raus, denn die Forderungen Ihres Vermieters verjähren. Diese Fristen sollten Sie kennen.
 
 
 
 
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Fotos: iStock.com/svetikd (Header), kues1 /stock.adobe.com (anlügen), MoJoeMoJo/stock.adobe.com (Müll), Yasmine Boheas/Unsplash (Suchtipp), iStock.com/mrPliskin (Temperatur-Pflicht), papa/stock.adobe.com (Fristen), Federico Rostagno/stock.adobe.com (Anzeige: Prospektservice)

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