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Sehr geehrte Damen und Herren,

in Mietverträgen sind Klauseln über Schönheitsreparaturen oft unwirksam - das kennen Sie sicher aus Ihrer Praxis. Mieter müssen dann nicht renovieren. Aber Vermietern drohen weitere fatale Folgen - das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Hanau: Ein Vermieter verlangte Ersatz für Schäden und Mietausfall. Allerdings musste er sich ersparte Kosten für unterlassene Schönheitsreparaturen anrechnen lassen - denn diese waren wegen einer unwirksamen Klausel ja Vermietersache. Mehr zum Urteil in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Schönheitsreparaturen: Anrechenbare Kosten bei unwirksamer Klausel  
 
 

Wenn Vermieter Ersatzansprüche wegen des Wohnungszustands bei Rückgabe geltend machen, müssen sie sich bei einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel die Kosten anrechnen lassen, die sie mangels eigener Renovierungsarbeiten erspart haben. Das hat das Amtsgericht Hanau entschieden. Im Streitfall hatte ein Vermieter u.a. die von den Mietern in bunten Farben gestrichenen Wände moniert.

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  Zuwendungen im Familienkreis: Darlehen oder Gefälligkeit?   
 
 

Ob Geldzuwendungen im Familienkreis ein Darlehen oder eine Gefälligkeit bzw. Schenkung darstellen, hängt vom Rechtsbindungswillen der Parteien ab. Das hat das Landgericht Frankfurt klargestellt. Im Streitfall verurteilte das Gericht einen Mann zur Rückzahlung von rund 190.000 € an seine Ex-Schwiegereltern. Die Höhe des Betrags und die Umstände sprachen demnach für einen Darlehensvertrag.

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  Berufsunfähigkeit: Kein Anspruch bei Täuschung trotz Ausschlussfrist  
 
 

Bei Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen muss regelmäßig über die gesundheitliche Situation Auskunft erteilt werden. Das OLG Braunschweig hat den Leistungsanspruch eines Versicherungsnehmers abgelehnt, der Erkrankungen bei Vertragsschluss verschwiegen hatte, den Versicherungsfall aber erst drei Tage nach Ablauf der zehnjährigen Ausschlussfrist gemäß § 124 BGB gemeldet hatte.

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  Arbeitsunfall auf der Fahrt zur Tankstelle?  
 
 

Ein Unfall auf dem Weg zur Tankstelle ist kein Arbeitsunfall - auch dann nicht, wenn dort Treibstoff für den anschließenden Arbeitsweg getankt werden soll. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden. Im Streitfall war eine Motorradfahrerin einem Pkw ausgewichen und gestürzt. Sie machte u.a. geltend, dass ihr der fast leer gefahrene Tank des Motorrads erst am Arbeitstag aufgefallen sei.

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