Sehr geehrte Damen und Herren, in Mietverträgen sind Klauseln über Schönheitsreparaturen oft unwirksam - das kennen Sie sicher aus Ihrer Praxis. Mieter müssen dann nicht renovieren. Aber Vermietern drohen weitere fatale Folgen - das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Hanau: Ein Vermieter verlangte Ersatz für Schäden und Mietausfall. Allerdings musste er sich ersparte Kosten für unterlassene Schönheitsreparaturen anrechnen lassen - denn diese waren wegen einer unwirksamen Klausel ja Vermietersache. Mehr zum Urteil in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |