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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie wissen: Unter Mietparteien wird gerne über einen behindertengerechten Umbau gestritten. Mieter können u.U. eine Genehmigung sogar gerichtlich durchsetzen - z.B. für eine Rollstuhlrampe. In einem LG-Fall wollte der Mieter aber auch eine Entschädigung für die Zeit der verweigerten Genehmigung - und das wegen Diskriminierung nach dem AGG. In erster Instanz scheiterte er, das Berufungsgericht sprach ihm aber 11.000 € zu. Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen des AGG-Anspruchs in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Vermieterin muss Entschädigung wegen Diskriminierung zahlen  
 
 

Das Landgericht Berlin II hat eine Wohnungsgesellschaft zu einer Entschädigung von 11.000 € für eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verurteilt. Im Streitfall hatte die Vermieterin einem behinderten Mieter eine Rollstuhlrampe für den Zugang zum Wohnhaus verweigert. Nach dem Gericht greift das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot nach § 19 AGG.

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  Gratis-Download: Die neuen amtlichen Formulare für die Zwangsvollstreckung  
 
 

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  MPU bei Fahrerlaubnis auf Probe  
 
 

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Regeln für die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens („MPU“) näher geklärt. Demnach ist § 2a Abs. 5 Satz 5 StVG entsprechend auch für den Fall anwendbar, dass der Betroffene zuvor selbst auf die Fahrerlaubnis verzichtet hat und nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis in der neuen Probezeit erneut entsprechende Verkehrsverstöße begeht.

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  Kfz-Versicherung: Der unbewiesene Wild-Unfall  
 
 

Autofahrer müssen nach einem angeblichen Wild-Unfall für Ansprüche gegen die Kasko-Versicherung den Nachweis führen, dass das Wildtier für die Schäden ursächlich war. Das Amtsgericht München hat die Klage gegen einen Kfz-Versicherer abgewiesen, obwohl ein Reh neben dem verunfallten Pkw lag. Ein Sachverständigengutachten konnte den behaupteten Unfallhergang nicht bestätigen.

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  Verbot eines Kita-Streiks bestätigt   
 
 

Das LAG Berlin-Brandenburg hat im Eilverfahren die Berufung der Gewerkschaft ver.di zurückgewiesen und die Untersagung des angekündigten unbefristeten Streiks in den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin bestätigt. Der Streik ist demnach rechtswidrig, weil die Gewerkschaft nach Auffassung des Gerichts mit einem Teil ihrer Streikforderungen gegen die Friedenspflicht verstößt.

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