Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wissen: Unter Mietparteien wird gerne über einen behindertengerechten Umbau gestritten. Mieter können u.U. eine Genehmigung sogar gerichtlich durchsetzen - z.B. für eine Rollstuhlrampe. In einem LG-Fall wollte der Mieter aber auch eine Entschädigung für die Zeit der verweigerten Genehmigung - und das wegen Diskriminierung nach dem AGG. In erster Instanz scheiterte er, das Berufungsgericht sprach ihm aber 11.000 € zu. Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen des AGG-Anspruchs in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |