Wenn Sie diesen Newsletter nicht richtig dargestellt sehen, können Sie ihn direkt unter https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12869470/74835624 abrufen.




Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […], mit der das Regionale Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Südweststeiermark geändert wird

Versendende Stelle
A17
GZ
ABT17-338342/2021-8
Ende der Begutachtungsfrist
03.06.2022
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
abteilung17@stmk.gv.at
Texte


Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).






Sollten Sie keinen Newsletter mehr erhalten wollen, klicken Sie bitte hier.