Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […], mit der das Regionale Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Südweststeiermark geändert wird
Versendende Stelle A17
GZ ABT17-338342/2021-8
Ende der Begutachtungsfrist 03.06.2022
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: abteilung17@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).