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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […] mit der das Steiermärkische Bergsportgesetz durchgeführt wird (Steiermärkische Bergsportgesetz-Durchführungsverordnung – StBSpG-DVO)

Stelle
A9
GZ
ABT09-102727/2023-47
Frist (Ende)
31.08.2023
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
abteilung9@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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