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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung 2015 geändert wird

Stelle
A11
GZ
ABT11-173115/2019-619
Frist (Ende)
06.12.2024
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
abt11-sts-recht@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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