Wenn Sie diesen Newsletter nicht richtig dargestellt sehen, können Sie ihn direkt unter https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12742365/74835624 abrufen.

Verfassungsdienst



In dem bereits versendeten Newsletter sind bedauerlicherweise Fehler bei der versendenden Stelle einschließlich deren GZ und Mailadresse aufgetreten; hier nun die berichtigte Fassung.
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […], mit der die Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung geändert wird

Versendende Stelle
ABT03VD
GZ
ABT03VD-1351/2012-71
Ende der Begutachtungsfrist
30.08.2019
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
verfassungsdienst@stmk.gv.at
Texte




Sollten Sie keinen Newsletter mehr erhalten wollen, klicken Sie bitte hier.