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Verfassungsdienst



Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […], mit der die Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung geändert wird

Versendende Stelle
A7
GZ
ABT07-41543/2014
Ende der Begutachtungsfrist
30.08.2019
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
abteilung7@stmk.gv.at
Texte




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