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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom ..., mit der die steirischen Gemeinden nach ihrer Bedeutung für den Tourismus in Ortsklassen eingestuft werden (Ortsklassenverordnung 2024)

Stelle
A12
GZ
ABT12-19383/2023-4
Frist (Ende)
04.08.2023
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
tourismus@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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