Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom ..., mit der die steirischen Gemeinden nach ihrer Bedeutung für den Tourismus in Ortsklassen eingestuft werden (Ortsklassenverordnung 2024)
Stelle A12
GZ ABT12-19383/2023-4
Frist (Ende) 04.08.2023
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: tourismus@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).